Suchtgefährdung

Dienstvereinbarung zwischen Amt und GPRS

Suchtgefährdung

An der Entstehung der Dienstvereinbarung des GPRS GG-MTK und des Staatlichen Schulamts  zum Umgang mit suchtmittelgefährdeten Beschäftigten vom April 2022 haben auch die Schwerbehindertenvertretung sowie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte beim Schulamt mitgearbeitet. Die Vereinbarung soll im Rahmen eines geregelten Verfahrens Leitungskräfte, insbesondere Schulleitungen, dabei unterstützen, „suchtgefährdeten und suchtkranken Beschäftigten frühzeitig eine Perspektive aufzuzeigen, wie sie mit betrieblicher Unterstützung eine Lösung ihrer Probleme in Angriff nehmen können“. 

Im Rahmen eines Stufenplans sollen ein „Fürsorgegespräch“ und weitere „Klärungsgespräche“ zunächst der Klärung von Vermutungen und der Unterstützung von Beschäftigten dienen. Bei allen Gesprächen haben die betroffenen Beschäftigten das Recht, eine Person ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Auf Wunsch der betroffenen Person können auch Mitglieder des Personalrates, die Gleichstellungsbeauftragte und bei Schwerbehinderten zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen werden.

 

Download: GG-MTK-dienstvereinbarung-sucht