GEW Hessen News Feed http://dev.vbox.intern de_DE GEW Hessen Wed, 22 Jan 2025 22:02:12 +0100 Wed, 22 Jan 2025 22:02:12 +0100 TYPO3 EXT:news news-481 Tue, 21 Jan 2025 10:33:00 +0100 Runder Tisch II zu Gewalt, Vandalismus und psychischen Problemen an Schulen https://gew-gg-mtk.de/home/details/investitionen-in-schulgebaeude-und-infrastruktur-1 27. Februar im Kreishaus in Groß-Gerau Nach erfolgreicher Auftaktveranstaltung: GEW bringt beteiligte Akteur:innen am 27. Februar im Kreishaus in Groß-Gerau in wachsendem Netzwerk erneut zusammen.

 

In der letzten Ausgabe der GEW regional berichteten wir umfassend vom beeindruckenden Ergebnis des Runden Tisches zu Gewalt, Vandalismus und psychischen Problemen an den Schulen des Kreises Groß-Gerau am 9. Oktober. So ist etwa die Zusammenstellung der unterschiedlichen Maßnahmen der beteiligten Akteur:innen für die weitere Arbeit im vom GEW-Kreisvorstand begründeten Netzwerk sehr hilfreich. Das war nur möglich, da zahlreiche Kolleg:innen der Schulen des Kreises, Schulleiter:innen, Vertreter:innen der Schulsozialarbeit, der Schulpsychologie, der Polizei, der Kreis- und Stadtelternbeiräte, der Schulträger u.a. mit Landrat Will und Vertreterinnen der Stadt Rüsselsheim sowie des Staatlichen Schulamts u.a. mit der Leiterin, Frau Hedde unserer Einladung folgten.

Weiterhin werden wir keine einzelnen Schulen oder Personen nennen, die von Problemen oder Vorfällen betroffen sind und führen die Diskussion zwar schulöffentlich, aber weiterhin ohne Beteiligung der Presse fort. 

 

Folgeveranstaltung vereinbart

 

Am Abend des ersten Runden Tisches haben wir im Kreis der beteiligten Akteur:innen eine Folgeveranstaltung vereinbart, die am Donnerstag, den 27.02.25, ab 16.30 Uhr (Ankommen), von 17.00 – 19.00 Uhr im Kreishaus Groß-Gerau (Georg-Büchner-Saal) stattfinden wird, zu der wir alle beteiligten Gruppen herzlich einladen. Die entsprechende AG des GEW-Kreisverbands hat auf Basis der Ergebnisse der ersten Veranstaltung bereits mit der Konzeption und inhaltlichen Ausrichtung dieses zweiten Runden Tisches begonnen, der Dank der logistischen Unterstützung von Landrat Will bzw. des Kreises im Kreishaus stattfinden kann. Ideen oder Anregungen aus den Schulen greifen wir dabei gerne auf. Der von uns angelegte und wachsende E-Mail-Verteiler dient der Vernetzung und dem Informationsaustausch und steht allen beteiligten Gruppen offen. Ingrid Reidt (kath. Betriebsseelsorgerin Südhessen/Rhein-Main) wird uns bei dem Vorhaben erneut unterstützen, was uns sehr freut.

 

Nach einem kurzen Rückblick auf die Ergebnisse der Auftaktveranstaltung und der Überlegungen und Aktivitäten der Akteur:innen im Nachgang, beabsichtigen wir, uns an dem Abend neben der weiteren Vernetzung im Sinne der Nachhaltigkeit auf einige Themen zu konzentrieren, z.B. Elternarbeit und Deeskalation, da hier alle beteiligten Gruppen einen Beitrag leisten können. Im Hinblick auf eine gelungenen Gruppenphase wäre es wichtig, dass alle Gruppen mit einer ausreichenden Anzahl an Personen vertreten sind. Das gilt natürlich insbesondere für die Gruppen der Lehrer:innen, der UBUS-Kräfte und Sozialpädagog:innen sowie der örtlichen Personalräte und GEW-Vertrauensleute. Darüber hinaus richten wir uns bei der Folgeveranstaltung auch an die Kitas des Kreises. Eine stärkere Beteiligung von Schüler:innen, Schulleitungen und Stufenleitungen wäre ebenfalls wünschenswert.

Als Arbeitsauftrag haben GEW-Kreisvorstand bzw. die GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat Schule (GPRS) bereits für sich abgeleitet, mehr Fortbildungen für Lehrer:inen, einen zweiten pädaogischen Tag, kleinere Systeme, Ausweitung des Streitschlichterprogramms und ein nachhaltiges Projekt zur Elternarbeit zu fordern.

Weitere Informationen zum Ablauf Veranstaltung am 27. Februar folgen und für Rückfragen und weiteren Austausch stehen wir gerne zur Verfügung. 

Über Anregungen, Anfragen zur Aufnahme in unseren E-Mail-Verteiler für das Netzwerk und Teilnahme (kurze Nachricht im Vorfeld wäre hilfreich, ist aber nicht notwendig) freuen wir uns. Nachrichten bitte an: mailto:r.hottinger@gew-gg-mtk.de

Robert Hottinger

 

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Aktuell
news-480 Tue, 21 Jan 2025 10:18:00 +0100 Investitionen in Schulgebäude und Infrastruktur https://gew-gg-mtk.de/home/details/investitionen-in-schulgebaeude-und-infrastruktur gemeinsame Pressekonferenz der GEW und der IG Bau Landrat Will: „Die Schulträger sind überfordert“ Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der GEW Hessen und der Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) wies Thomas Will, Landrat des Kreises Groß-Gerau, auf den enormen Finanzbedarf für den Erhalt, die Sanierung und den Neubau von Schulen hin:

Оhne Unterstützung durch Land und Bund können wir unsere Aufgaben nicht in dem Maße erfüllen, wie es unter anderem durch den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an den Grundschulen ab 2026 nötig ist.“

 

Kai Eicker-Wolf, Referent für Finanzfragen und Haushalte im GEW-Landverband, stellte die aktuellen landesweiten Statistiken vor, die immer erst mit großer Zeitverzögerung verfügbar sind. Sie zeigen, dass im Jahr 2022 sowohl die realen Bauinvestitionen als auch die realen Unterhaltungsausgaben rückläufig sind. Dieser Rückgang hängt mit dem starken Anstieg der Baupreise in diesem Jahr zusammen. Die Investitions- und Unterhaltungsausgaben sind regional unterschiedlich hoch. Laut GEW führt das zu ungleichen Bedingungen an den hessischen Schulen. Seit 1992 hat der Hochtaunuskreis am meisten für seine Schulen ausgegeben, gefolgt vom Main-Taunus-Kreis und dem Landkreis Groß-Gerau. Groß-Gerau gehört auch zu jener Gruppe von Schulträgern, die in der jüngeren Vergangenheit ihre Ausgaben deutlich erhöht haben.

 

Der GEW-Vorsitzende Thilo Hartmann sieht die Hessische Landesregierung in der Pflicht, für gleichwertige Bedingungen an allen Schulen in Hessen zu sorgen: „Alle Kinder in Hessen sollten Schulen besuchen, die in einem guten baulichen Zustand sind, und die modernen pädagogischen Anforderungen genügen. Das ist aktuell nicht gewährleistet. Ganz im Gegenteil: Zahlreiche Schulen in Hessen sind marode. Wir fordern von der Hessischen Landesregierung ein Investitionsprogramm für die Schulträger. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass dies auch im Rahmen der Schuldenbremse möglich ist. Konkret umsetzbar wäre so ein Programm zum Beispiel über die WI Bank.“

 

Auch Landrat Thomas Will (SPD) hält finanzielle Hilfen vom Land, aber auch vom Bund für unabdingbar: „Der Kreis Groß-Gerau setzt seit Jahrzehnten seine Schulen ganz oben auf die Prioritätenliste. Darum stehen wir nicht schlecht da. Allerdings sind wir mit den aktuellen Anforderungen überfordert. Unsere neu aufgelegte Schulbauinitiative wird durch die strukturell begründete prekäre Finanzlage des Kreises deutlich ausgebremst.“

 

Hans-Joachim Rosenbaum von der IG BAU verwies auf den über den Schulbereich hinausgehenden Investitionsrückstand im Bereich der Bildungsinfrastruktur: „Leider sind nicht nur viele Schulen in einem beklagenswerten baulichen Zustand. Vielmehr ist das auch bei den Kitas und Hochschulen der Fall. Dabei hat die Umgebung einen erheblichen Einfluss auf die Lern- und Lehrerfahrungen, aber das wird häufig nicht angemessen wahrgenommen. Wir brauchen eine Investitionsoffensive, die den gesamten Bildungssektor umfasst.“

 

Das Land verschließt die Augen

In Hessen besteht durch Ausgliederung von Schulen in kommunale Gesellschaften und den Bau von Schulgebäuden in Form von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) eine deutliche Untererfassung der Bauinvestitionen und Unterhaltungsausgaben in den offiziellen Statistiken. Die GEW Hessen hat auf Basis einer Abfrage bei allen Schulträgern die fehlenden Daten erhoben und ergänzt. Bei den Bauinvestitionen fehlen aufgrund von Ausgliederungen und ÖPP im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2022 rund 26 Prozent, bei den Unterhaltungsausgaben etwa 18 Prozent.
Genaue Zahlen zum Investitionsstau an den hessischen Schulen sind nicht verfügbar. Zwar gibt es für Deutschland insgesamt die jährlichen Befragungen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zum wahrgenommenen Investitionsrückstand der Kommunen, die für die Schulen im aktuellen KfW-Kommunalpanel einen Wert von rund 55 Milliarden Euro ausweist. Eine vergleichbare repräsentative Abfrage für Hessen wird nicht durchgeführt, obwohl die GEW die Landesregierung hierzu mehrfach aufgefordert hat. Aufgrund der vorliegenden Daten geht die GEW von einem Investitionsstau von mindestens fünf Milliarden Euro an den hessischen Schulen aus. Die Stadt Frankfurt hat zuletzt eingeräumt, dass ihr Investitionsstau im Schulbereich bei rund 2,5 Milliarden Euro liegt.

Zum Weiterlesen mit ausführlichen Berechnungen der Bauinvestitionen und Unterhaltungsausgaben im Schulbereich in Hessen 1992 bis 2022:

www.gew-hessen.de > Themen > Bildungsfinanzierung > Einstürzende Schulbauten

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Aktuell
news-482 Tue, 21 Jan 2025 10:18:00 +0100 Zukunft der Schullandschaft in Rüsselsheim so offen wie noch nie https://gew-gg-mtk.de/home/details/investitionen-in-schulgebaeude-und-infrastruktur-2 Zum Schulentwicklungsplan der Stadt Rüsselsheim 2025-2030 Auf der letzten von Bürgermeister Grieser geleiteten Sitzung haben die Mitglieder des Kultur-, Schul- und Sportausschusses entschieden, den vorgelegten Entwurf des SEP so nicht zu verabschieden. Das heißt, es ist geplant im Januar eine 2. Beratungsrunde einzulegen. Davor sollen die Schulen auch noch einmal Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen.  Damit würde der Entwurf erst später in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung kommen.

Der Anlass war die große Anzahl der Prüfanfragen an den Magistrat, die Ex-Bürgermeister Grieser in einer Zusammenfassung dem SEP-Entwurf mit auf den Weg gegeben hatte. Nicht er, sein Nachfolger wird in Zukunft für die Umsetzung der formulierten Aufgaben verantwortlich sein;  die Größe der bestehenden Aufgaben und einige Unwägbarkeiten stellen dabei vieles auf den Prüfstand.

Als erste Hürde ist die unklare Haushaltslage der Stadt Rüsselsheim zu nennen, woraus sich die Frage ergibt, wie die vielen Millionenprojekte zu finanzieren sind, bekanntlich können auch Fördermittel nur in Anspruch genommen werden, wenn die Stadt ihren Kostenanteil bereitstellt. Schulbauten sind zwar ganz klar kommunale Pflichtaufgabe, die finanzielle Lage der Kommune hat sich aber bei all den gestiegenen Aufgaben bekanntlich um keinen Deut verbessert. Dazu gehören viele Vorhaben, die noch aus dem letzten Schulentwicklungsplan auf der Agenda stehen, jetzt aber zum Teil völlig neu gedacht werden müssen.

Die erstellten Prognosen für die kommenden 5-6 Jahre ergeben, dass

  • die Schülerzahlen zukünftig noch steigen werden, bis 2030 um ca. 270 (wir schätzen eher mehr)
  • bis 2026 die Betreuungsangebote für den Ganztag weiter ausgebaut werden müssen (Rechtsanspruch für Grundschüler*innen)
  • durch Eröffnung neuer Baugebiete ( „Eselswiese“ in Bauschheim / „Quartier am Ostpark“ ) mindestens 2 neue Schulen zu planen sind 
  • außerdem der Sanierungsstau und die notwendigen Erweiterungs- und Umbauten an vielen Schulen in Rüsselsheim noch nicht einmal in Angriff genommen werden konnten.

Nach dem Neubau der Sophie-Opel-Schule (KGS)  wurden bisher die Sanierung sowie An- und Umbauten an der Alexander-von Humboldt-Schule (IGS) beendet,  zzt. noch in der Umsetzung ist der Erweiterungsbau an der Parkschule (Grundschule). Beschlossen wurde bereits Abriss und Neubau der Immanuel-Kant-Schule (Gym.) und teilweise der Max-Planck-Schule (Gym.), (bei der ebenfalls Räume aus Gründen des Brandschutzes nicht mehr nutzbar sind). Eine bereits erstellte Prioritätenliste, die weitere große Vorhaben nennt, muss in Anbetracht anstehender Entwicklungen und akut bestehender Nöte wohl neu überarbeitet werden. Dabei ist zu befürchten, dass Schulen wie die Georg-Büchner-Schule oder die Gerhart-Hauptmann-Schule wieder einmal nach hinten rutschen.

Besonders prekär gestaltet sich zurzeit die Situation an der Grundschule in Königstädten. Durch schwere Wasserschäden sind etliche Räume, die vor allem im Ganztagsbetrieb genutzt werden, unbrauchbar geworden. Wie lange es dauert bis die Schäden behoben sind, bleibt ungewiss. Einiges muss ausgelagert werden, z.B. Essensausgabe in einen nahe gelegenen Gasthof und eine Nutzung der benachbarten Kita wird ziemlich konkret diskutiert, da trotz der aufgestellten Module praktisch keine weiteren Klassen mehr eingerichtet werden können. Damit stehen bereits beschlossene Pläne zur Disposition. 

Um in Königstädten zu bleiben: Die Gerhart-Hauptmann-Schule wurde 2019/20 eine  4-5- zügige IGS und kann durch die beengten Räumlichkeiten keine durchgängigen 5 Züge bieten. Sie ist längst ein Sanierungsfall und immer wieder wird diskutiert, ob die Schule 6- oder sogar 7-zügig auszubauen ist. Die GEW hat sich stets gegen zu große(Gesamt-)schulen ausgesprochen und positioniert sich auch hier klar gegen eine 7-Zügigkeit. Eine Sanierung und Erweiterung ist dringend geboten, aber bisher nicht einmal beschlossen.

Bis 2030 und danach wird ein Höchststand der Schülerzahlen erwartet, Entlastung kann und muss die Gründung einer Sek.I-Schule in Bauschheim gewährleisten, vor allem bei Bebauung der Eselswiese. Das muss zeitgleich projektiert werden; aus vielfach erläuterten Gründen plädiert die GEW für die Einrichtung einer IGS und unterstützt hier den Vorschlag Griesers. Dass es neben der Otto-Hahn-Schule auch eine weitere Grundschule braucht, ist inzwischen unstrittig. Neu sind Überlegungen das regionale Beratungs- und Förderschulzentrum, zzt. der Borngrabenschule angegliedert, in eine der neuen Schulen auf der Eselswiese zu integrieren. Ob die Borngrabenschule Förderschule bleibt oder eine weitere Grundschule wird, auch das soll geprüft werden.

Wer Einblick in den Sachstand und die Diskussionsansätze nehmen möchte, dem ist zu empfehlen den „Beschluss zum Entwurf des Schulentwicklungsplans für die Schulen in Schulträgerschaft der Stadt Rüsselsheim am Main 2025-2030“ (Drucksache DS-663/21-26 1. Ergänzung ) zu lesen. Diese Drucksache beinhaltet nach Themen geordnet eine übersichtliche Zusammenfassung der Prüfaufträge und Beschlüsse (auch die Neubetrachtung der Prioritätenliste) als Ergänzung zum Entwurf des Schulentwicklungsplans. Den Schulleitungen müsste diese Drucksache vorliegen und die Prüfanträge sind auch Bestandteil des SEP-Entwurfs.

Wir empfehlen, sich in den Diskussionsprozess einzuklinken, ihn zumindest aber zu verfolgen. Beteiligungsmöglichkeiten sind gegeben, nicht zuletzt wird der GEW- Kreisvorstand Groß-Gerau aktiv bleiben, zum Beispiel in der Rüsselsheimer Schulkommission.

 

  Karola Pruschke-Löw 

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Aktuell
news-479 Sat, 16 Nov 2024 10:57:41 +0100 Presseerklärung „Vieles ist auf Kante genäht“ https://gew-gg-mtk.de/home/details/presseerklaerung-vieles-ist-auf-kante-genaeht GEW fordert Zeit für gute Bildung und kritisiert schlecht vorbereitete Einführung des sogenannten „Werteunterrichts“ „An den Schulen fehlt es an ausgebildetem Personal“, erklärt Grundschullehrer Peter Engelhardt aus dem Main-Taunus-Kreis, „wir sind froh, wenn wir Seiteneinsteiger:innen finden, die uns unterstützen. Für die ausgebildeten Lehrkräfte bedeutet dies jedoch zusätzliche Arbeit, weil wir ihnen bei der Unterrichtsvorbereitung helfen und sie einarbeiten.“ Nathalie Thoumas, Lehrerin an einer Gesamtschule in Groß-Gerau stellt fest: „In den letzten Jahren haben wir immer mehr Aufgaben übernommen. Dazu gehören die Inklusion und die Integration von geflüchteten Schülerinnen und Schülern. Das sind pädagogische Aufgaben, für die wir uns gerne einsetzen, die aber auch Zeit kosten.“  

Laut einer empirischen Erhebung der GEW für den Raum Frankfurt arbeiten Lehrkräfte pro Woche im Durchschnitt 48 Stunden und 27 Minuten. Eine so lange Arbeitszeit geht auf Dauer mit erheblichen gesundheitlichen Risiken einher. So wird der Lehrberuf immer unattraktiver. Die hohe Arbeitsbelastung und die gesundheitlichen Folgen schrecken den Lehrkräfte-Nachwuchs ab. Weniger als die Hälfte der Lehramtsstudierenden erwirbt das zweite Staatsexamen. Wir erleben, dass viele Referendar:innen nach dem „Praxis-Schock“ das Handtuch schmeißen und einen anderen Beruf wählen. 

Um bestmögliche Bildung für alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen, benötigen die Lehr- und sozialpädagogischen Fachkräfte mehr Zeit für ihre Arbeit. Deshalb brauchen wir eine Bildungsoffensive, die das Verhältnis von Lehrkräften zu Schüler:innen deutlich verbessert und die Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte reduziert. Zudem fordern wir bessere Bedingungen für Sozialpädagog:innen und mehr multiprofessionelle Teams an Schulen. Pädagogische Arbeit erfordert individuelle Zuwendung und braucht Zeit. Unabdingbare Voraussetzung hierfür sind mehr öffentliche Mittel für das Personal an Schulen, aber auch für die Bildungsinfrastruktur. 

Vor diesem Hintergrund wirkt die Vorgehensweise des Hessischen Bildungsministeriums wie ein Hohn. Im September teilte das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) den Schulleitungen der öffentlichen Schulen in Hessen mit, dass es in diesem Schuljahr einen verbindlichen zweistündigen Werteunterricht in allen Intensiv- und InteA-Klassen geben soll. In diesen Klassen lernen an den allgemein- und berufsbildenden Schulen derzeit etwa 36.000 geflüchtete und zugewanderte Schüler:innen Deutsch, um so den Einstieg in ihre neuen Schulen zu gewinnen. 

Im Schreiben des Ministeriums wird als Begründung genannt, dass den betroffenen Schüler:innen das notwendige Vokabular für ein adäquates Verhalten fehlen würde. Die Ausweitung der Maßnahme auf weitere Schüler:innen wird zwar für die Zukunft angekündigt, zunächst geht es  jedoch ausschließlich um die neu Zugewanderten. Unsere Erfahrungen im Schulalltag zeigen hingegen, dass es genauso Fehlverhalten von Kindern und Jugendlichen gibt, die der deutschen Sprache mächtig sind. Manche Geflüchtete und Zugewanderte fallen durch besonders höfliches Verhalten auf oder wundern sich ihrerseits über respektloses Verhalten von Schüler:innen an deutschen Schulen gegenüber Lehrkräften, das sie bisher so nicht kannten. Schlechtes Verhalten mit fehlenden Sprachkenntnissen gleichzusetzen, ist aus unserer Sicht diskriminierend.

Einen Lehrplan für den neuen Werteunterricht, der zum Politik-, Gesellschaftslehre-, Ethik- oder Religionsunterricht passen würde, gibt es bisher nicht. Dabei müsste berücksichtigt und anerkannt werden, dass Migrant:innen bereits eigene Erfahrungen und Wertvorstellungen mitbringen. Laut der Hinweise und Anregungen des Bildungsministeriums, die dazu an die Schulen versendet wurden, soll den Schüler:innen beigebracht werden, "Danke und Bitte" zu sagen oder - für Fortgeschrittene - Kants kategorischer Imperativ nahegebracht werden. Die angeführten Beispiele zeigen Migrant:innen vornehmlich als Bittsteller:innen. In den Hinweisen des Ministeriums heißt es: „Da geht es um das höfliche Vortragen einer Entschuldigung und das freundliche Einbringen einer Bitte“. Es ist sicherlich kein Fehler, wenn Schüler:innen auch das lernen. Die Auswahl fällt jedoch auf. Es geht dabei nicht um die Entwicklung eigener Ideen und Vorstellungen der Schüler:innen, die in einer demokratischen Schule eingebracht werden könnten. 

Die Vermittlung von Werten ist Teil des Erziehungsauftrags in den hessischen Schulen. Diese wichtigen Themen werden durch das Vorleben der Lehrkräfte und das tägliche Miteinander gelernt und geübt. Dass Lehrkräfte nun monatlich dokumentieren sollen, wie viele Minuten ihrer Unterrichtszeit sie der Wertevermittlung gewidmet haben, wird von den betroffenen Lehrkräften nicht als Unterstützung aufgefasst, sondern als ungerechtfertigte Kontrolle. Weder die Schulleitungen noch die betroffenen Lehrkräfte wurden in die Entwicklung und Planung des Vorhabens eingebunden. Es ist auch nicht hilfreich, nach dem Beginn des Schuljahres Inhalte von oben herab zu verordnen, wenn alle Planungen bereits erfolgt sind. 

Die zusätzlichen Inhalte sollen im Rahmen des Deutschunterrichts vermittelt werden, ohne dass die Schulen weitere Stundenzuweisungen vom Bildungsministerium erhalten. Dies bedeutet zwangsläufig, dass der eigentliche Deutschunterricht darunter leidet und führt zu einer weiteren Verschlechterung der Bedingungen, nachdem bereits die Schüler:innenzahlen in den Intensiv- und InteA-Klassen erhöht wurden. So gelingt aus unserer Sicht keine langfristige Integration in Schule und Alltag. Vielmehr erweckt die Maßnahme eher den Eindruck des politischen Aktionismus populistischer Prägung, der von Vorurteilen gegenüber Geflüchteten geprägt ist und von den getroffenen Einsparungen ablenken soll. Deshalb fordert die GEW die hessische Landesregierung auf, den Werteunterricht in dieser Form auszusetzen

Martin Einsiedel, Robert Hottinger und Katja Pohl

für die Kreisverbände der GEW Groß-Gerau und Main-Taunus

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Aktuell
news-468 Thu, 19 Sep 2024 09:19:00 +0200 Neu im Personalrat an Schulen? https://gew-gg-mtk.de/home/details/einfuehrung-in-die-arbeit-mit-dem-hessischen-personalvertretungsgesetz Neue Termine für Seminare zur Einführung in die Arbeit mit dem neuen Hessischen Personalvertretungsgesetz An die Personalräte der Schulen im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis

Tagesseminare für neu gewählte Personalräte: 
Einführung in die Arbeit mit dem Hessischen Personalvertretungsgesetz






Das Tagesseminar bietet eine Einführung in die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit, in die Organisation der Personalratsarbeit und in die Beteiligungsrechte der Personalräte. Darüber hinaus können konkrete Fragen und Erfahrungen zu allen Themen der Interessenvertretung im schulischen Bereich eingebracht werden. Es eignet sich auch als Auffrischung für Personalräte, die bereits entsprechende Erfahrungen gesammelt haben und diese in das Seminar einbringen wollen.

Termine für die themengleichen Seminare:

 

  1. Mittwoch, 30. Oktober, 10:00 bis 16:00 Uhr
    Bildungszentrum der IG BAU, Waldstraße 31, 61449 Steinbach
  2. Dienstag, 19. November, 9:00 bis 17:00 Uhr
    Stadthalle Rüsselsheim, Rheinstraße 7

Anmeldungen: info@gew-gg-mtk.de

Leitung: Martin Einsiedel, Friedhelm Ernst, Harald Freiling

Die Schulungen wurden durch die Lehrkräfteakademie unter der Nummer LA 0210216 akkreditiert (zwei halbe Fortbildungstage).

Die Veranstaltung wird von den GEW-Kreisverbänden Groß-Gerau und Main-Taunus als Schulungsveranstaltung für Personalräte durchgeführt; Personalräten ist gemäß § 39 HPVG Dienstbefreiung zu erteilen. Reisekosten werden nach § 35 Abs. 3 HPVG auf Antrag erstattet. Dazu ist ein Beschluss des Personalrats gemäß § 35 Abs. 3 HPVG über die Teilnahme erforderlich, der vor der Reise der Schulleitung anzuzeigen ist. Ein Mittagessen kann an den Tagungsorten eingenommen werden. Für GEW-Mitglieder ist das Essen kostenlos.

Bitte geben Sie in Ihrer formlosen Anmeldung den von Ihnen bevorzugten Termin, Ihre Schule, Ihre E-Mailadresse und Ihre private Telefonnummer an. Die Daten werden nach Durchführung des Seminars wieder gelöscht.

Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie eine Wegbeschreibung bzw. das Angebot für einen Ersatztermin, wenn das gewünschte Seminar ausgebucht ist.

Die Schulung ist sowohl für neue Personalratsmitglieder als auch für erfahrene Kolleginnen und Kollegen geeignet.

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Archiv 2023 bis 2025 Aktuell
news-471 Fri, 24 May 2024 13:23:54 +0200 GEW weiter mit Abstand stärkste Kraft an den Schulen https://gew-gg-mtk.de/home/details/gew-weiter-mit-abstand-staerkste-kraft-an-den-schulen Ergebnis der Personalratswahlen an den Schulen in den Kreisen GG und MTK 2024 Ergebnis der Personalratswahlen an den Schulen im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis am 14. und 15. Mai 2024

GEW weiter mit Abstand stärkste Kraft an den Schulen

Bei den Wahlen zum Gesamtpersonalrat Schule beim Staatlichen Schulamt für die Kreise Groß-Gerau und Main-Taunus (GPRS) wurde die GEW als mit Abstand stärkste Kraft bestätigt. Der GPRS vertritt die über 5.500 Lehrerinnen und Lehrer und sozialpädagogischen Fachkräfte, die beim Land Hessen beschäftigt sind. Für die Kandidatinnen und Kandidaten der GEW stimmten 72,5 Prozent der Beamtinnen und Beamten (+0,3%) und 77,8 Prozent der Angestellten (+11,3%). Im neuen Gesamtpersonalrat, der weiterhin 21 Mitglieder umfasst, ist die GEW mit 15 Mitgliedern vertreten. Jeweils drei Sitze entfallen auf den Deutschen Lehrerverband und den Verband Bildung und Erziehung. Für die beiden Kreisvorstände zeigten sich Katja Pohl (GEW Main-Taunus) und Martin Einsiedel (GEW Groß-Gerau) erfreut über die das gute Abschneiden der GEW, das sie als „großen Vertrauensbeweis“ für die Arbeit der GEW bewerten. Der deutliche Zuwachs bei den Angestellten sei auch ein Ergebnis der Kompetenz und Durchsetzungskraft der GEW in Tarifangelegenheiten. Die Anerkennung der Arbeit der GEW erstrecke sich auf alle Schulformen. Auch in den Gymnasien und den Beruflichen Schulen, die lange Hochburgen der Lehrerverbände im Beamtenbund waren, hat die GEW weiter einen deutlichen Vorsprung. An den Beruflichen Schulen in den Kreisen Groß-Gerau und Main-Taunus kam die GEW auf 71,6 Prozent, an den Gymnasien auf 61,5 Prozent. 

Ebenfalls neu gewählt wurden die Schulpersonalräte an den über 120 Schulen im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis. Ihnen bietet die GEW weiterhin tatkräftige Unterstützung an und setzt mit mehreren Schulungen für neu gewählte Personalräte in Rüsselsheim und Steinbach ein deutliches Zeichen.

Der GEW-Kreisverband Main-Taunus wird im neuen Gesamtpersonalrat durch folgende Kolleginnen und Kollegen vertreten: Katja Pohl (Konrad-Adenauer-Schule Kriftel), Peter Engelhardt (Hartmutschule Eschborn), Ruth Zelzner (Georg-Kerschensteiner-Schule Schwalbach), Rabea Neidhardt (Weinbergschule Hochheim), Petra Guttmann (Robinsonschule Hattersheim) und Martina Mansky (Otfried-Preußler-Schule Bad Soden) sowie als Gewerkschaftsbeauftragter David Beier (Geschwister-Scholl-Schule Schwalbach)

Der GEW-Kreisverband Groß-Gerau wird im neuen Gesamtpersonalrat durch folgende Kolleginnen und Kollegen vertreten: Nathalie Thoumas (Martin-Buber-Schule Groß-Gerau), Martin Einsiedel (Alexander-von-Humboldt-Schule Rüsselsheim), Dorothee Schäfer (MPS Trebur), Margot Marz (Neues Gymnasium Rüsselsheim), Petra Hesse-Kraus (BFZ Goetheschule Groß-Gerau), Stefanie Margaritis (IGS Mainspitze), Claudia Kuse (Pestalozzischule Raunheim), Friedhelm Ernst (Berufliche Schulen Groß-Gerau) und Jennifer Daschevski (Parkschule Rüsselsheim) sowie als Gewerkschafts­beauf­tragter Robert Hottinger (Immanuel-Kant-Schule Rüsselsheim)

für die GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus 

i.A. gez. Harald Freiling

 

 

Ergebnis der Wahlen für den Gesamtpersonalrat für die Kreise Groß-Gerau und Main-Taunus 2024

(Veränderungen gegenüber 2021)

 

Beamtinnen und Beamte

Angestellte

 

Wahlbeteiligung

GEW

DLH

VBE

Wahlbeteiligung

GEW

DLH

2024 

 

76,0%

(+6,8%)

72,5% (+0,3%)

11 Sitze (-)

10,7% (-5,9%)

2 Sitze (-1)

16,8 (+5,6%)

3 Sitze (+1)

 

63,0 %

(+4,2%)

 

77,8 % (+11,3)

4 Sitze (-)

 

22,2% (-11,3%)

1 Sitz (-)

 

 

Diese Info als download

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Archiv 2023 bis 2025 Aktuell
news-454 Mon, 18 Mar 2024 17:07:00 +0100 Was Sie schon immer über das Dienstrecht wissen wollten .... https://gew-gg-mtk.de/home/details/offener-brief-an-den-kreistag-kopie-1000-1 Broschüre der Kreisverbände GG und MTK erstellt von Harald Freiling hier der Link zum Download als pdf

 

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Rechtsthemen
news-455 Mon, 18 Mar 2024 12:13:00 +0100 Mutterschutz und Stillzeiten https://gew-gg-mtk.de/home/details/mein-kind-ist-krank-kopie-1-1 Besondere Belange berücksichtigen Mutterschutz und Stillzeiten

Stundenplan und Unterrichtseinsatz schwangerer Lehrerinnen sollen auf deren besondere Belange Rücksicht nehmen. Während Schwangerschaft und Stillzeit ist Mehrarbeit nicht zulässig (§ 8 Abs.1 Mutterschutzgesetz). Die Anwendung aller Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes auf Beamtinnen ist in § 1 Abs.1 der Hessischen Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (HMu­Schu­­EltZVO) geregelt. Sie dürfen während dieser Zeit nicht zu schweren körperlichen oder anderen Arbeiten eingesetzt werden, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind, z.B. im Sportunterricht. Darüber hinaus dürfen Schwangere und stillende Mütter nicht zu Pausenaufsichten herangezogen werden. Den Erlass des HKM vom 29.7.2015 betr. Mutterschutz für Beschäftigte in Schulen und in der Kinder- und Jugendbetreuung (ABl. 2015, S.404) findet man auf unserer Homepage (www.gew-gg-mtk.de > Recht).

 

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin tritt ein Beschäftigungsverbot ein; es gilt bis acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Entbindung. Sollte das Kind vor dem kalkulierten Entbindungstermin zur Welt kommen, verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt, so dass ein gesamter Mutterschutzurlaub von mindestens 14 Wochen erreicht wird. Während der Mutterschutzfrist erhält die Beschäftigte ihre bisherigen Bezüge.

 

Stillenden Lehrerinnen und Sozialpädagoginnen ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit freizugeben. Dabei ist eine pauschale Pflichtstundenermäßigung nicht vorgesehen. Welche Zeiten zum Stillen erforderlich sind, muss aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles beurteilt werden; es soll jedoch mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freigegeben werden, sofern die Lehrerin ihr Kind während der festgesetzten Dienstzeit stillt. Stillzeiten dürfen nicht vor- oder nachgearbeitet werden. Es ist daher unzulässig, den Stundenplan so zu ändern, dass Stillzeiten in Freistunden fallen. 

 

Download: Mutterschutz Juli 2015

 

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Archiv 2023 bis 2025 Rechtsthemen
news-456 Mon, 18 Mar 2024 12:13:00 +0100 Dienstbefreiung bei der Erkrankung von Kindern https://gew-gg-mtk.de/home/details/mein-kind-ist-krank-kopie-1-1-1 Arbeits- und Dienstbefreiung zur Betreuung erkrankter Kinder Dienstbefreiung bei der Erkrankung von Kindern

§ 29 TV-H sieht zur Betreuung erkrankter Kinder bis 12 Jahre einen Freistellungsanspruch von bis zu 4 Tagen im Kalenderjahr vor. Für Beamtinnen und Beamte wird die Dienstbefreiung zur Betreuung kranker Kinder auf der Grundlage der Urlaubsverordnung erteilt. Als Orientierung dient zunächst § 29 TV-H. Für Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht darüber hinaus ein Freistellungsanspruch nach § 45 SGB V (Sozialgesetzbuch). Er beträgt bis 15 Tage für jedes Kind bis zu 12 Jahren, bei mehreren Kindern nicht mehr als 30 Tage, bei Alleinerziehenden 35 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern nicht mehr als 70 Tage im Jahr. Während der Zeit erhält die tarifbeschäftigte Lehrkraft allerdings keinen Lohn durch die Hessische Bezügestelle, sondern 90 % des Nettogehaltes als Krankengeld durch die Krankenkasse. 

Ein Erlass des Hessischen Innenministeriums vom 21.11.2017 enthält die notwendigen Klarstellungen, wie diese weitergehenden Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch auf der Grundlage von § 16 UrlVO auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen sind: 

„Den Beamtinnen und Beamten soll (…) Dienstbefreiung bis zu einer Dauer von sieben Arbeitstagen für jedes Kind im Kalenderjahr gewährt werden. Bei mehreren Kindern soll Dienstbefreiung an insgesamt bis zu 14 Arbeitstagen im Kalenderjahr erteilt werden. Alleinerziehenden Beamtinnen und Beamten soll aus diesem Grund Dienstbefreiung bis zu einer Dauer von 14 Arbeitstagen pro Kind im Kalenderjahr gewährt werden. Insgesamt soll alleinerziehenden Beamtinnen und Beamten mit mehreren Kindern Dienstbefreiung bis zu einer Dauer von 28 Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt werden.“ 

Der Erlass steht auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

Eine Umsetzungsrichtlinie für den Schulbereich existiert nicht, so dass der Erlass auch dort entsprechend anzuwenden ist. 

Erweiterte Freistellungsregelungen für die Zeit der Corona-Pandemie sind am 31. 12. 2023 ausgelaufen. 

Voraussetzung ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung über den Betreuungs- und Pflegebedarf, der sogenannte „Kinderkrankenschein“. Dieser muss vom ersten Tag an vorgelegt werden. 

 

Download: 2023-HMdIS-Freistellungsmöglichkeiten

 

 

 

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Archiv 2023 bis 2025 Rechtsthemen
news-457 Mon, 18 Mar 2024 12:13:00 +0100 Verbeamtung von Vorklassenleitungen https://gew-gg-mtk.de/home/details/mein-kind-ist-krank-kopie-1-1-2 ist wieder möglich Verbeamtung von Vorklassenleitungen

Die Verbeamtung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die als Vorklassenleitung oder im flexiblen Schulanfang eingesetzt sind, war zeitweise ausgesetzt. Nach einer Änderung der Hessischen Laufbahnverordnung ist dies wieder möglich. Den unveröffentlichten Erlass des HKM vom 30. März 2023 zur Regelung des Verfahrens stellen wir hier als Download zur Verfügung:

 

Download: Verbeamtung SozPäd Erlass 03-23 

 

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