Korrekturzeiten für Abitur und FOS

Prüfungsbelastung = Arbeitsentlastung ?

Korrekturzeiten für Abitur und FOS

Die Verschiebung der schriftlichen Abiturprüfungen auf die Zeit nach den Osterferien hat für die Kolleginnen und Kollegen, die die Erst- und Zweitkorrekturen durchzuführen haben, zu einer enormen Arbeitsverdichtung geführt. 

Hartnäckige Nachfragen des HPRS und eine Kampagne der GEW mit zwei Online-Befragungen führten schließlich zu dem Erlass des HKM vom 6. 4. 2023, der „Handlungsmöglichkeiten zur Entlastung von Lehrkräften in besonderen Belastungsspitzen durch die Verschiebung der schriftlichen Abiturprüfungen“ beschreibt. Eine „ganz besondere Belastungssituation der Lehrkräfte“ sei während der Korrekturphasen insbesondere in den Jahren zu erwarten, „in denen aufgrund später Osterfeiertage in Kombination mit früh beginnenden Sommerferien deutlich weniger Unterrichtstage für diese Aufgabe als in anderen Schuljahren zur Verfügung stehen“. Dies gelte „insbesondere in den Jahren 2025, 2026, 2028 und 2030“. 

Der Erlass enthält wie sein Vorläufer aus dem Jahr 2022 Vorschläge, wie Lehrkräfte in der Korrekturphase entlastet werden können:

  • Befreiung vom Vertretungsunterricht während der Freistunden, die aufgrund der Abwesenheit von Kursen in der Qualifikationsphase Q4 entstehen (sog. „Statt -Stunden")

  • Befreiung von regulärem Vertretungseinsatz und von bestimmten außerunterrichtlichen Aufgaben (z. B. Teilnahme an Konferenzen) 

  • Befreiung von der Unterrichtstätigkeit an einzelnen Tagen zur Durchführung von Korrekturen der Abiturprüfungen, wobei die Genehmigung solcher „Korrekturtage“ „auf Ausnahmefälle“ beschränkt bleiben soll.

  • Für die „besonders kurzen Prüfungshalbjahre 2025, 2026, 2028 und 2030“ soll in den jeweiligen Abiturerlassen „von der externen Zweitkorrektur“ abgesehen werden.

Die GEW kritisiert, dass hier nur „Optionen“ für das Handeln der Schulleitungen beschrieben werden, und fordert weiter verbindliche Korrekturtage in Abhängigkeit von der Zahl der zu korrigierenden Arbeiten. Außerdem fordert sie eine Ausweitung der Entlastungen auf die Lehrkräfte, die die verbindlichen Haupt- und Realschulprüfungen zu korrigieren haben.

  • Den Erlass findet man hier als Download:

 

Download: Abi_2023-Entlastungen.