Verbeamtung von Vorklassenleitungen

ist wieder möglich

Verbeamtung von Vorklassenleitungen

Die Verbeamtung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die als Vorklassenleitung oder im flexiblen Schulanfang eingesetzt sind, war zeitweise ausgesetzt. Nach einer Änderung der Hessischen Laufbahnverordnung ist dies wieder möglich. Den unveröffentlichten Erlass des HKM vom 30. März 2023 zur Regelung des Verfahrens stellen wir hier als Download zur Verfügung:

 

Download: Verbeamtung SozPäd Erlass 03-23