Versetzungsanträge

können von Lehrkräften weiterhin auch in Papierform gestellt werden

Das förmliche schulamtsübergreifende und das länderübergreifende Versetzungsverfahren findet zum Beginn eines neuen Schuljahres statt. Die Anträge müssen ein halbes Jahr vorher, somit bis zum 1. Februar gestellt werden. Versetzungen innerhalb des Schulamtsbezirks sind auch außerhalb dieser Termine möglich.

Mitte Oktober 2023 überraschte das Kultusministerium mit einer E-Mail, dass Versetzungen ab sofort nur noch auf digitalem Wege gestellt werden dürfen. Schnell waren alle Formulare in Papierform vernichtet und das Herunterladen auf den Internetseiten der Schulämter nicht mehr möglich. Die Schulämter wiesen schriftliche Versetzungsanträge zurück.

Das Prozedere des digitalen Antragsverfahrens ist allerdings mehr als umständlich. Um einen Antrag zu stellen, muss man sich, wie zur Beantragung der Erstattung von Reisekosten, über die NzüK-Seite im Serviceportal des Landes mit dem persönlichen Code anmelden, der 2020 verschickt wurde. Danach muss man ein Profil anlegen, um sich anschließend unter „Bewerbungen“ auf eine Versetzung „zu bewerben“.

Da der Hauptpersonalrat in seiner Mitbestimmung übergangen worden war, griff er nach diesem Schreiben des Kultusministeriums das Thema auf und konnte die Zusage erreichen, dass Versetzungsanträge bis auf weiteres auch in schriftlicher Form gestellt werden können. Nun müssen die Schulämter zurückrudern und das Chaos, welches durch das nicht rechtmäßige Vorpreschen der Digitalisierungsabteilung im Kultusministerium entstanden ist, beseitigen.

Es gilt: Schriftliche Versetzungsanträge sind weiterhin möglich! 

Antrag länderübergreifend

Antrag hessenintern