TV EGO-L-H: Frist für Anträge auf Überleitung verlängert!

In den letzten Monaten haben wir auf allen Kanälen über die neue tarifvertragliche Entgelt­ordnung für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte, die unterrichtsunterstützend tätig sind, den TV EGO-L-H, informiert. Anträge auf Überleitung in den TV EGO-L-H können seit dem 1.8.2022 gestellt werden. Die GEW hat viele Kolleginnen und Kollegen beraten und ihnen zu einer besseren Eingruppierung mit zum Teil deutlichen finanziellen Vorteilen verholfen.

Die wichtigste Nachricht zuerst: Die bisher vereinbarte Ausschlussfrist, dass Anträge nur bis zum 31. Juli 2023 gestellt werden können, wurde nach neuen Verhandlungen der GEW bis zum 31. Mai 2024 verlängert. Das gilt für alle Beschäftigten mit einem TV-H-Vertrag, auch für diejenigen, die aus welchem Grund auch immer einen solchen Antrag bisher versäumt haben.

Die Fristverlängerung steht vor allem im Zusammenhang mit der schrittweisen Erhöhung der Besoldung der Grundschullehrkräfte (siehe oben), die in unterschiedlicher Höhe auf alle angestellten Grundschullehrkräfte mit oder ohne Lehramt übertragen wird. Diese Über­tragung wurde im Grundsatz bereits im TV EGO-L-H vereinbart. Da das Gesetz über die Besoldungserhöhung für Grundschullehrkräfte erst Ende Juni verabschiedet wurde, hat die GEW in Verhandlungen mit der Landesregierung erfolgreich für eine Verlängerung der Überleitungsfrist gesorgt. Diese Vereinbarung muss jetzt noch im Detail ausformuliert werden.

Die GEW wird so schnell wie möglich darüber informieren, was Grundschullehrkräfte mit einem TV-H-Vertrag tun müssen, damit sie in den Genuss der entsprechenden Zulagen kommen, die dann rückwirkend zum 1.8.2023 ausgezahlt werden müssen.

Die GEW rechnet damit, dass wir zukünftig weitere Verbesserungen durchsetzen können. Deshalb bitten wir in den nächsten Wochen alle Beschäftigten an Schulen um Aufmerksam­keit für unsere Informationen, ob es für sie sinnvoll ist, durch einen Antrag in die „neue Welt“ der Lehrkräfte-Entgeltordnung übergeleitet zu werden. Denn nur die „neue Welt“ des TV EGO-L-H können die Tarifvertragsparteien in Zukunft abändern. Das betrifft zum Beispiel die große Gruppe der Sozialpädagog:innen in der Unterrichtsunterstützung (UBUS etc.) in der Entgeltgruppe E10.

Weitere Infos: www.gew-hessen.de > Tarif/Besoldung

Beratungsanfragen von GEW-Mitgliedern: info@gew-gg-mtk.de