Schulausflugticket

Für Lerngruppen der Grundschule und der Sekundarstufe I kostenlose Nutzung von Bus und Bahn

Hessische Schulklassen bis zur Mittelstufe können bei gemeinsamen Ausflügen landesweit das Schulausflugticket nutzen, unabhängig davon, ob die einzelnen Schülerinnen und Schüler ein Schülerticket Hessen haben oder nicht. Das Schulausflugticket berechtigt zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn zu Ausflugszwecken im Schulalltag hessischer Schulen. Es kann von Schulklassen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in Begleitung einer Lehrkraft und einer weiteren Begleitperson (z.B. eine Sozialarbeiterin, ein Sozialarbeiter oder ein Elternteil) genutzt werden und wird vom Land Hessen allen berechtigten Schulen zur Verfügung gestellt. Das Ticket ist ausschließlich im Regelverkehr in ganz Hessen zu beliebig vielen Fahrten in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV in der 2. Wagenklasse gültig. Das Schulausfugticket gilt analog zum Schülerticket Hessen in allen Bussen, Straßenbahnen, RegioTram-Fahrzeugen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen in Hessen sowie teilweise auch bundesländer­übergreifend in angrenzenden Gebieten, die im Anhang konkretisiert werden. Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen auch genutzt werden.

 

Grundlage für die Berechnung der zugesendeten Tickets ist die jeweilige Anzahl der Klassen in der Primarstufe und Sekundarstufe I im Schuljahr 2022/2023 pro Schule. Die Tickets sind nicht klassengebunden und können für Klassenfahrten und Schulausflüge in der benötigten Anzahl genutzt werden. Das Schulausflugticket gilt vom 4. September 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Das Ticket ist mit dem Gültigkeitszeitraum bedruckt und mit einem Schul­stempel zu versehen. Das Schulausflugticket gilt nur in Verbindung mit dem zugehörigen Begleitbogen für die jeweilige Klassenfahrt oder den jeweiligen Schulausflug. Jede Fahrt muss in einem dafür vorgesehenen Schulausflugticket-Begleitbogen vor Fahrtantritt dokumentiert werden. Bei mehrtägigen Ausflügen ist je Ausflugstag und Klasse, an dem der ÖPNV genutzt wird, ein Begleitbogen auszufüllen. Im regulären Unterricht – also etwa zum Besuch des Schwimmunterrichts – kann das Ausflugticket nicht genutzt werden.

 

Nach unserer Ansicht ist die längst überfällige Einführung des Schulausflugtickets zu begrüßen, vor allem für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Haushalten. Schließlich sind Klassenfahrten schulische Veranstaltungen, Schülerinnen und Schüler müssen daran teilnehmen. Das Land verpflichtet hier also zur Teilnahme, war bisher aber nicht bereit, die Fahrtkosten dafür zu übernehmen. Nach eigenen Angaben wendet das Land für das Schulausflugticket in diesem und im nächsten Jahr je 2,19 Mio. Euro auf.

 

Wünschenswert wäre aus unserer Sicht eine Ausweitung des Angebotes auf Lerngruppen der Sekundarstufe II.

FAQs zum Schulausflugticket: https://www.schuelerticket.hessen.de/wp-content/uploads/2023/08/230824_FAQ_Schulausflugsticket.pdf