A13 für Grundschullehrkräfte

Einstieg in den Stufenplan

Mit der sukzessiven Erhöhung der Besoldung der Grundschullehrkräfte auf A13 ist der GEW Hessen ein großer Erfolg gelungen. Das Gesetz wurde am 27. Juni 2023 im Hessischen Landtag verabschiedet. Die Anhebung erfolgt mittels eines Stufenplans, der sich bis zum 31. Juli 2028 erstreckt. Demnach erhalten die Lehrkräfte eine Zulage, die den Unterschieds­betrag zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe A12 und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe A13 der jeweiligen Stufe zur Grundlage hat. Auf der ersten Stufe, die zum 1.8.2023 wirksam wird, erhalten Grundschullehrkräfte eine Zulage in Höhe von 10 Prozent dieser Differenz. Zum selben Zeitpunkt erhalten alle Beamtinnen und Beamten in Anlehnung an den Tarifvertrag eine Besoldungserhöhung um 1,89 Prozent.

Was heißt das in Euro? Eine verbeamtete Grundschullehrerin in der Stufe 3 (nach 5 Dienst­jahren) erhält ab dem 1.8.2023 ein Grundgehalt von 4.162,52 Euro (+ 77,21 Euro). Die Differenz zur Besoldung nach A13 in derselben Stufe beträgt 624,68 Euro. Damit beträgt die monatliche Zulage bis zum 31.7.2024 62,47 Euro.

Die GEW hält die Dauer der Anhebung für viel zu lang gestreckt. So laufe Hessen Gefahr, „im Wettbewerb um ausgebildete Lehrkräfte auch in den kommenden Jahren gegenüber anderen Bundesländern das Nachsehen zu haben.“ Grundschullehrkräfte in Nordrhein-Westfalen erhalten bereits am 1. August 2026 A13.

Ein vergleichbarer Stufenplan gilt auch für Schulleitungsmitglieder in einem Beförderungsamt. Weitere Infos: HLZ 9-10/2023 und unter www.gew-hessen.de.