UBUS-Evaluationsbogen

GEW-Informationen für UBUS-Kräfte im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis

Das Hessische Kultusministerium (HKM) hat schon vor mehreren Wochen - wie in unseren GEW-Informationen für UBUS-Kräfte und in der HLZ berichtet - gegenüber dem Hauptpersonalrat erklärt, dass es keine zentrale Auswertung der ausgefüllten UBUS-Evaluationsbogen geben wird. Dabei ging es sowohl um datenschutzrechtliche Aspekte, vor allem aber um die Vorgaben des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG), dass eine solche landesweite Erhebung ein Mitbestimmungsverfahren mit dem Hauptpersonalrat erforderlich gemacht hätte. Ein solches Mitbestimmungsverfahren hat jedoch nicht stattgefunden.

Das HKM hat aber versäumt, die Schulen bzw. die Staatlichen Schulämter zu informieren. Deshalb hat das Staatliche Schulamt per Mail am 18.6. noch einmal an den Abgabetermin für die Evaluationsbögen erinnert.

Mit einem am 25.6. per Mail an die Staatlichen Schulämter versandten Erlass hat das HKM jetzt mitgeteilt, "dass aufgrund geltender Datenschutz-Bestimmungen in der DSGVO das Planungsraster zukünftig in der einzelnen Schule verbleibt und wie bisher zur schulinternen Evaluation herangezogen werden kann". Die bisher bei den Schulämtern eingegangenen Raster sind zu vernichten. Die Schulleitungen wurden inzwischen vom Schulamt über diese Weisung informiert. Es gibt somit auch keine dienstliche Verpflichtung durch das HKM, den Evaluationsbogen auszufüllen. Inwieweit es auch in Ihrem Sinn oder in Absprache mit der Schulleitung sinnvoll ist, die Arbeit schulintern nach dem ersten Jahr zu resümieren und auszuwerten, ist eine andere Sache.

Welche Punkte sind wichtig für UBUS-Kräfte? Siehe hierzu: Artikel vom 26.11.2018