GEW nimmt Stellung
Nach einem Treffen mit den Personalräten der Rüsselsheimer Schulen hat der Kreisverband Groß-Gerau zum Rüsselsheimer Schulentwicklungsplan eine Stellungnahme verfasst.
Kommunale Schulentwicklungsplanung hat die gleiche Grundvoraussetzung wie die gelingende Schulentwicklung einer Einzelschule: Erfolge sind nur möglich, wenn die Betroffenen, insbesondere Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern aktiv am Prozess beteiligt werden. Nicht zuletzt deshalb betont das Hessische Schulgesetz den partizipativen Charakter von Schulentwicklung. Schulentwicklungspläne werden alle fünf Jahre von den Schulträgern (Städte oder Landkreise) erstellt und sind immer eine gute Gelegenheit, innezuhalten, über schulpolitische Entwicklungen nachzudenken, das intensive Gespräch zu suchen und eine Bürgerbeteiligung von hoher Qualität anzustreben.
Der Magistrat der Stadt Rüsselsheim und die bildungspolitisch Verantwortlichen der Stadt haben mit der Einrichtung einer „Dialoggruppe“ einen Teil der Schulgemeinde in die Diskussion einbezogen. Lehrerinnen und Lehrer, also die Kollegien der Schulen, blieben außen vor. Es ist daher nicht verwunderlich, dass in vielen Kollegien kaum bekannt ist, dass an einem neuen Schulentwicklungsplan gearbeitet wird. Die vorliegende Stellungnahme der GEW basiert auf einer intensiven Diskussion des Entwurfs im GEW-Kreisvorstand und auf Rückmeldungen aus den Kollegien u. a. im Rahmen eines Personalrätetreffens am 6.2.2020. Ausdrücklich weist der GEW Kreisvorstand darauf hin, dass Rückmeldungen der Schulleitungen keine Rückmeldungen „der Schulen“ sind und sich hier insbesondere im Hinblick auf Schulgrößen oft fundamental andere Einschätzungen ergeben.
Die GEW bedauert, dass offenbar vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen und der Notwendigkeit, einen nicht erwarteten Raumbedarf abdecken zu müssen, mehr noch als im vergangenen SEP Aspekte einer qualitativen Schulentwicklung in den Hintergrund treten.
Als die ersten Hochrechnungen des Instituts GEBIT Anfang September 2019 präsentiert wurden, war klar, dass diese in ihrer Dimension für die Schulen der Stadt Rüsselsheim eine erheblich größere Herausforderung bedeuten würden als erwartet. Lange Zeit ging man auch in Rüsselsheim davon aus, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler sinken würde. Jetzt können die Verantwortlichen froh sein, dass Pläne für die Schließung von Schulen nicht umgesetzt werden und alle Grundschulen und vor allem die Gerhart-Hauptmann-Schule weiter verfügbar sind.
Bedingt durch Zuzug, höhere Geburtenraten und größere Wohnbauprojekte in verschiedenen Stadtteilen steigen die Schülerzahlen massiv an und so gut wie alle Rüsselsheimer Schulen werden davon betroffen sein. Steigende Schülerzahlen sind schon seit 2014 zu beobachten (Sozialdaten des Kreismonitor GG 2018) und dennoch scheint der Anstieg überrascht zu haben, denn der vorgelegte Schulentwicklungsplan wirkt wie eine Notfallplanung für die nächsten Jahre zur quantitativen Bewältigung der Schülerpopulation.
Man glaubte, nach diversen Beschlüssen, in denen Neu-, Um- und Anbauten in Angriff genommen bzw. auf den Weg gebracht wurden (Sophie-Opel-, Alexander-von-Humboldt-, Georg-Büchner-Schule), zur Beruhigung der politischen Diskussion und zur deutlichen Verbesserung der Schulsituation beigetragen zu haben. Doch der Sanierungsstau an den anderen Schulen wurde damit nicht einmal in den Blick genommen, er besteht immer noch.
Die Aufnahmekapazitäten an so gut wie allen Schulen sind im Schuljahr 2019/20 bereits erschöpft, behelfsmäßige Klassenräume (Module, Kellerräume, Ausweichen an andere Schulen) sind keineswegs Ausnahmen an Rüsselsheimer Schulen. Im umliegenden Kreis sieht es nicht viel besser aus: „365 Millionen für größere Schulen in Groß-Gerau. Der Kreis reagiert auf wachsende Schülerzahlen mit einem breit angelegten Erweiterungsprogramm“. ( Main-Spitze , Echo 28.12.2019 )
Dass die Unterbringung der jetzigen und zukünftigen Schülerinnen und Schüler im Focus des neuen Schulentwicklungsplans steht, ist verständlich und muss nicht diskutiert werden, aber darauf kann und darf sich eine seriöse, auf Zukunft ausgerichtete Schulentwicklungsplanung keinesfalls beschränken.
Hier setzt die Hauptkritik des GEW-Kreisverbandes an:
Es fehlt weiterhin ein Gesamtkonzept für die Entwicklung der Schullandschaft in Rüsselsheim, ein Konzept, das sich den Herausforderungen der Zukunft und den besonderen Bedingungen der Stadt stellt. War dies schon ein Mangel bei der vorhergehenden Schulentwicklungsplanung, so wird dies jetzt noch einmal besonders deutlich. Eine qualitativ tragfähige Schulentwicklung darf sich nicht auf die Abfragen des Ist-Zustandes an den Schulen und die Hochrechnung der ermittelten Daten beschränken. Diese Schwachstelle wird sich möglicherweise besonders negativ bemerkbar machen, wenn es darum geht, eine Prioritätenliste für die anstehenden Baumaßnahmen mit einer ungefähren Zeitplanung zu erstellen, was dringend notwendig sein wird bei der Fülle der Aufgaben. Nach welchen Kriterien wird man vorgehen? Gilt das Sprichwort: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?
Im vorgelegten SEP fehlen Zahlen und entsprechend Analysen zur Bevölkerungsstruktur, die Aufschluss darüber geben müssten, wo sich die wachsenden Aufgaben für die Schulen bündeln. Zu deren Lösung muss die Stadt mit unterstützender Infrastruktur beitragen. Ein Blick in den Kreismonitor Sozialdaten zeigt:
Der Anteil von Arbeitsmigranten ist in Rüsselsheim groß, viele leben schon in 2. und 3. Generation hier, hinzu kommen in neuerer Zeit Flüchtlingsfamilien und sicher einige unbegleitete jugendliche Flüchtlinge, konkrete Zahlen stehen nicht zur Verfügung, wären aber hilfreich: Wie hoch ist ihr Anteil in Gymnasien, Haupt-, Real- bzw. Gesamtschulen? Wie verteilen sich sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler auf die Schulformen? Die Heterogenität der Schülerschaft hat Auswirkungen auf die Arbeit in den Schulen, was mitbetrachtet werden muss, wenn man wirklich die Chancen aller Kinder auf gute Bildung gewährleisten will. Wir wissen, dass dies nicht allein den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers betrifft, sondern dass der Landtag mit in die Verantwortung für das pädagogische Personal zu nehmen ist. Der Schulträger kann hier jedoch seine Einflussmöglichkeiten nutzen. In Bezug auf den hohen Förderbedarf und die Bewältigung zusätzlicher Aufgaben in sozialen Brennpunkten sollte der Schulträger insbesondere auf eine stärker Gewichtung des Sozialindexes bei der Zuweisung von Lehrerinnen und Lehrern und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen drängen.
Vieles, was immer noch als selbstverständliche Aufgabe der Familien angesehen wird, muss in der Schule kompensiert werden. Die Vielfalt und Komplexität zentraler Aufgaben, unter anderem Förderung, insbesondere Sprachförderung, Integration, Inklusion, Organisation und Ausbau von schulischer Betreuung, haben enorm zugenommen. Die Überlastungsanzeigen von Lehrerinnen und Lehrern, die sich in der letzten Zeit vermehrt zu schwierigen Arbeitsbedingungen geäußert haben, weisen darauf hin. Das Gelingen von Schule liegt an vielen Faktoren und die Stadt kann ihren Teil dazu beitragen. Dazu in den folgenden Punkten mehr.
Grundschulen:
Nach den Prognosen des Instituts GEBIT müssen bis 2024/25 allein in den Grundschulen über 450 Schülerinnen und Schüler mehr beschult werden als zurzeit. Dies bedeutet, dass die Klassenzahl in den nächsten 5 Jahren um 18 steigen würde, was der Schülerzahl einer viereinhalbzügigen Schule entspricht.
Mehr oder weniger alle Grundschulen werden von diesem Zuwachs betroffen sein. Will man mehr Kinder beschulen, wächst der Raum- und Ausstattungsbedarf erheblich und auch der Personalbedarf in Sozialarbeit und Nachmittagsbetreuung. Wer die Schulen kennt, weiß was das bedeutet: Allein die Hasengrundschule wird zukünftig statt 13 Klassenräume 20 benötigen. Die auf ihrem Gelände aufgestellten und derzeit von der Sophie-Opel-Schule als Klassenräume genutzten Module sollten nach Umzug eigentlich in der Nachmittagsbetreuung genutzt werden, auch sie werden wohl für Klassenräume gebraucht. Keine Schule hat ausreichend, bzw. ausreichend ausgestattete, Räume für die Anforderungen der Inklusion und der Ganztagsbetreuung.
Für mehr Räumlichkeiten muss mehr Platz bebaut werden. Ein ausreichendes Außengelände zum Spielen und Toben ist bei immer länger verbrachter (Frei-) Zeit in der Schule und beengten Wohnverhältnissen unabdingbar.
Es kann nicht nur darum gehen, an den Schulen immer mehr irgendwo anzubauen – auch wenn das kurzfristig notwendig erscheint. Darum ist der Bau einer weiteren neuen Grundschule jetzt schon zu planen, auch wenn die Bebauung der „Eselswiese“ und die daraus sich ergebende Notwendigkeit einer Entlastung der Otto-Hahn-Schule erst für die nächste Schulentwicklungsplanung akut werden wird.
Zu begrüßen ist, dass das Gebäude der Grundschule Innenstadt neben der zur Grundschule umzugestaltenden Parkschule weiter als Schule genutzt werden soll. Der Umzug der Grundschule Innenstadt ist mit dem Auslaufen der Haupt- und Realschulen 2021 bereits geplant und das Kollegium hatte sich mit neuen Konzepten und den Räumlichkeiten der Parkschule beschäftigt. Die Neugründung einer Schule wäre an beiden Standorten möglich, falls das Kollegium der GS Innenstadt einen Umzug in das Parkschulgebäude bevorzugt, würde die GEW dies unterstützen.
Grundsätzlich hat die enge Abstimmung mit betroffenen Schulen – und damit sind ausdrücklich die Kollegien an den Schulen gemeint – noch immer zu besserem Gelingen beigetragen, denn die Betroffenen wissen am besten, was sie brauchen und wie sie ihren Aufgaben gerecht werden können.
Es wird Veränderungen im Zuschnitt der Schulbezirke geben, daran können sich Hoffnungen aber auch Befürchtungen knüpfen. Grundschulen sind die einzigen echten Gesamtschulen mit hohem Integrationsfaktor, darauf sollte beim Zuschnitt der Einzugsbereiche geachtet werden. Schon bei der Stadtentwicklung werden Weichen gestellt und Rüsselsheim hat bisher gut daran getan, keine echten sozialen Brennpunkte entstehen zu lassen. Auf eine Durchmischung der Wohnbevölkerung sollte weiter dringend geachtet werden, so auch beim Zuschnitt von Schulbezirken.
Weiterführende Schulen
Die Schülerzahl an den weiterführenden Schulen wird – mit einer Verzögerung von 4 bis 5 Jahren – ebenfalls steigen: „Insgesamt werden bis zu 34 Eingangsklassen an den weiterführenden Schulen (…) gebildet, denen eine vorhandene Kapazität von 30 Zügen an 5 weiterführenden Schulen gegenübersteht.“ Wird der Zuwachs, der sich durch die geplanten Wohnbauprojekte ergibt, mitberücksichtigt, erhöht sich die Zahl der 5. Klassen um weitere 3 Züge. (GEBIT, SEP Ausblick 2028/29, S.139)
Ab dem Schuljahr 2021/22 gibt es 5 weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft, 2 Gymnasien, eine Kooperative Gesamtschule und zwei Integrierte Gesamtschulen. Die Sophie-Opel-Schule als KGS führt die 5./6. Klassen als Förderstufe und folgt ab der 7. Klasse dem klassischen dreigliedrigen System: Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialklassen.
Die beiden Gymnasien stoßen schon jetzt an ihre Grenzen, insbesondere die IKS ist stark sanierungsbedürftig, wo schon seit Jahren zusätzlich in beengten Kellerräumen ohne nennenswertes Tageslicht und seit letztem Schuljahr in maroden Containern unterrichtet werden muss. Beide Gymnasien sind zu G9 zurückgekehrt, was vorübergehend zu einer Erhöhung der Schülerzahl führt, da ein Doppeljahrgang entsteht. Die Zahl der Übergänge von den Grundschulen an die Gymnasien beträgt insgesamt knapp 50%, von denen viele Schülerinnen und Schüler allerdings im Rahmen einer „Querversetzung“ zwischen der 7. und der 9. Klasse an eine IGS wechseln. Die hohe Klassenbildungsfrequenz in den 5. Klassen reduziert sich also an den Gymnasien, während die Zahl der Schülerinnen und Schülern an den IGS in höheren Klassenstufen durch Schulwechsel steigt. Die pädagogische Kontinuität ist insbesondere auch deshalb gefährdet, weil die IGS keine Plätze für die Rückkehrer aus dem dreigliedrigen Schulsystem vorhalten dürfen, sondern ab der Jahrgangsstufe 5 die Klassenobergrenzen voll ausschöpfen müssen. Dieser Schulwechsel beinhaltet zudem die Negativerfahrung des Versagens, denn „man hat es am Gymnasium nicht geschafft“, was wenig motivierend ist für den Start an einer neuen Schule.
Die Mehrzahl der Rüsselsheimer Schülerinnen und Schüler wird also an den Gesamtschulen beschult, sie leisten die Hauptlast der Integrations- und Bildungsarbeit. Die GEW kann der Option von GEBIT nicht folgen, die vorschlägt „die drei Gesamtschulen siebenzügig und beide Gymnasien sechszügig zu führen, um die Schullandschaft entsprechend des Wachstums auf 33 Züge zu erweitern.“ (SEP Ausblick, S.140) Dass perspektivisch gerade diese Schulen siebenzügig geführt werden sollen, um alle Schüler aufnehmen zu können, erscheint in Anbetracht der von den Gesamtschulen zu leistenden Aufgaben pädagogisch nicht sinnvoll.
Die große Heterogenität der Schülerschaft erfordert ein hohes Maß an Differenzierung, für Inklusionsklassen, Sprach-Intensivkurse, PuSch-Klassen und Nachmittagsbetreuung sind darüber hinaus zusätzliche Räume nötig. Für Kinder mit Förderungsbedarf beispielsweise in motorischer, sozialer und/oder sprachlicher Kompetenz müssen Räume zur Verfügung stehen. Es darf nicht vergessen werden: Mehr Schülerinnen und Schüler bedeutet mehr Verwaltung, mehr Personal, mehr Arbeitsplätze auch für multiprofessionale Teams. Mit einer höheren Anzahl von Klassenräumen alleine ist nichts gewonnen.
Schulen mit Ganztagsangeboten (inzwischen an den Schulen mindestens an 3 Tagen in der Woche üblich) brauchen ebenfalls Räumlichkeiten mit attraktiver Ausstattung und eine funktionierende Mensa – vor allem wenn sie perspektivisch tatsächlich einmal die Anforderungen von echten Ganztagsschulen erfüllen sollen. Noch stellt sich die Nachmittagsbetreuung an den Schulen sehr unterschiedlich dar, meist hat sich jede Schule mit den geringen vorhandenen Mitteln und Möglichkeiten selbst etwas gestrickt. Noch immer gibt es keine klaren qualitativen Anforderungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind – wenn überhaupt - in prekären Beschäftigungsverhältnissen angestellt. Auch hier fehlt ein Gesamtkonzept mit Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, was möchte man erreichen und welche Ausstattung braucht man dafür?
In Gesamtschulen werden Schülerinnen und Schüler auf Haupt- und Realschulabschlüsse vorbereitet und natürlich auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe. Die Gustav-Heinemann-Schule und das Berufliche Gymnasium stehen zurzeit als Schulen der Sekundarstufe II, die Schülerinnen und Schülern den Gesamtschulen den Zugang zum Abitur ermöglichen, ohne dass sie an ein grundständiges Gymnasium wechseln müssen. Beide Schulen sind in der Trägerschaft des Kreises. Perspektivisch wird dieses Angebot nicht für alle Schülerinnen und Schüler ausreichen. Die Schaffung einer weiteren gymnasialen Oberstufe an einer Rüsselsheimer Gesamtschule wäre eine mögliche Option, die auch zu einer Aufwertung der Leistung von Gesamtschulen beitragen könnte.
Will man der Fortschreibung eines selektiven Schulsystems entgegenwirken, um den notorisch engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen zu entkoppeln, muss gewährleistet sein, dass gerade Kinder aus sozial schwachen und / oder bildungsbenachteiligten Familien unter guten Bedingungen lernen können. Hierzu wird im neuen Schulentwicklungsplan wenig bis nichts vorgeschlagen.
Die GEW sieht keine Lösung darin, „über eine Erweiterung der Zügigkeit der Gerhart-Hauptmann-Schule und an der Immanuel-Kant-Schule (…) dem Wachstum der Schüler*innenzahlen im Prognosezeitraum“ zu begegnen, oder gar die Gesamtschulen alle auf 7-Zügigkeit zu bringen. Nicht „langfristig stellt sich der Bedarf nach einer weiteren Schule der Sekundarstufe I“ (SEP Ausblick, S.140) ein, vielmehr muss schon jetzt eine weitere Gesamtschule mitgedacht und -geplant werden, z.B. in Bauschheim, wo schon eine weitere Grundschule in Betracht gezogen wird, um zukünftig Kinder- und Jugendliche aus dem Wohnbauprojekt „Eselswiese“ aufnehmen zu können.
Inklusive Beschulung / Sonderpädagogische Förderung
Inklusion ist ein Menschenrecht und im Hessischen Schulgesetz verankert. „Perspektivisch sollten sich die Zahlen der Schüler*innen an der Borngrabenschule reduzieren (…) Es sind die Möglichkeiten zur Ansiedlung der Borngrabenschule an eine Regelschule zu prüfen.“ (Beschlussvorlage der Stadt DS 640/ 16-21)
Das Gebäude der Borngrabenschule ist dringend sanierungsbedürftig und liegt auf einem sehr attraktiven Gelände in der Nähe der Horlache. Schon mehrmals sind Begehrlichkeiten entstanden, dieses Gelände anderer Nutzung zuzuführen und die Borngrabenschule zu schließen. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Borngrabenschule besuchen, ist aber keineswegs stetig gesunken, die Mittelstufe ist zurzeit konstant und die Berufsorientierungsstufe ist wieder 3-zügig. Pläne für Schulschließungen haben sich in der Vergangenheit nicht bewährt (siehe Eichgrundschule), darum ist sich die GEW mit der Schulgemeinde der Borngrabenschule einig und lehnt eine Schließung ab, insbesondere solange eine echte inklusive Beschulung an den Regelschulen aufgrund mangelhafter räumlicher, sächlicher und personeller Ausstattung nicht gewährleistet ist.
Auch im Fall der Helen-Keller-Schule hat sich eine erhoffte Reduzierung der Zahl der Schüler innen und Schüler nicht ergeben, sie ist hoffnungslos überbelegt und nicht mehr erweiterbar. Hier zeichnet sich offensichtlich nur eine Lösung ab, wenn der Kreis bereit ist, eine zweite Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im südlichen Kreis zu bauen. Die Situation ist allerdings inzwischen so prekär, dass über eine Übergangslösung dringend nachgedacht werden muss.
Die Einrichtung inklusiv arbeitender Kooperationsklassen an Regelschulen ist zu unterstützen. Gelingen kann das nur, wenn diese auf einem Konzept beruhen, das von der Förderschule und der Regelschule gemeinsam entwickelt und beschlossen wird. Außerdem sind die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen.
Grundsätzlich bekennt sich die GEW klar zur Inklusion und die Schulträger sind angehalten, deren qualitative Weiterentwicklung zu unterstützen. Dazu gehört, die speziellen Bedürfnissen der Inklusiven Beschulung bei Planung und Gestaltung der Räumlichkeiten zu berücksichtigen. Der Schulträger kann in seinem Zuständigkeitsbereich die Arbeit multiprofessioneller Teams unterstützen, z.B. durch Beratungs- und Teamräume, Teilhabeassistenzen, personelle Stärkung des Ganztags, Differenzierungs- und Fachräume für individualisierten Unterricht, flexibel nutzbare Räume und Flächen, um inklusive Angebote machen zu können. Die Stellungnahme der Modellregion Inklusion zum SEP bietet weitere wichtige Hinweise.
Der Schulentwicklungsplan 2019 – 2025 zählt eine Menge notwendiger Vorhaben auf, die weder in einem konzeptuellen noch zeitlichen und auch in keinem finanziellen Rahmen stehen. Beschlüsse, die diese Rahmenbedingungen näher definieren und die Umsetzung konkretisieren, müssen in den nächsten Wochen und Monaten noch gefasst werden. Mit der Zustimmung zu diesem Plan beginnt unseres Erachtens der eigentliche Schulentwicklungsprozess, dessen Gestaltung weiterhin transparent gehalten werden muss, in enger Zusammenarbeit mit den Schulgemeinden, das heißt den Kollegien, Schüler- und Elternvertretungen. Als Grundlage bedarf es im nächsten Schritt dringlich eines Zeit- und Finanzplanes.
Zusammenfassend nennen wir Punkte, auf die unserer Auffassung nach besonders geachtet werden sollte: