Personalratswahlen wie weiter?

Personalratswahlen am 12. und 13. Mai 2020 - wie geht es weiter?

Die Vorbereitung der Personalratswahlen war vor den Osterferien auf allen Ebenen weitgehend abgeschlossen.  Der Hauptwahlvorstand und auch der Gesamtwahlvorstand haben für die Wahl des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer und für die Wahl des Gesamtpersonalrats beim  Staatlichen Schulamt in Rüsselsheim die notwendigen Beschlüsse zur Feststellung der Gültigkeit der bis zum 17. März eingegangenen Wahlvorschläge gefasst.

Nun ist mit der Corona-Pandemie eine neue Situation entstanden, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen im Mai infrage stellt. Das Innenministerium hat dem Hessischen Landtag inzwischen ein Eilgesetz vorgelegt, die Amtszeit der amtierenden Personalräte im Geltungsbereich des Hessischen Personalvertretungsgesetzes „längstens bis zum 31. Mai 2021“ zu verlängern.

Der Gesetzentwurf ist unter folgendem Link verfügbar: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/6/02566.pdf

Deshalb ist heute noch nicht abzusehen, wann exakt mit der Wiederaufnahme der Wahlvorbereitungen und der Durchführung der Wahlen zu rechnen ist. Die GEW wird sich dafür einsetzen, dass die Wahlen im Bildungsbereich entweder doch zu den vorgesehenen Terminen im Mai 2020 oder noch vor den Sommerferien durchgeführt werden.

Empfehlungen für die Wahlvorstände in den Schulen

Den Wahlvorständen in den Schulen, bei denen die Frist zu Einreichung von Wahlvorschlägen noch nicht abgelaufen ist, empfehlen wir durch einen Aushang in den Schulen oder durch eine geeignete Mitteilung an die  Wahlberechtigten diese Frist bis auf weiteres auszusetzen.

Aktuelle und kompetente Informationen der GEW Hessen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beschäftigten im Bildungsbereich, zu ihren Rechten und zur Terminierung der anstehenden Personalratswahlen in Schulen, Bildungsverwaltung und Hochschulen auf der Homepage www.gew-hessen.de