GEW-Newsletter vom 3.9.2021

1. Schuljahr beginnt - Corona bleibt

2. Antikorruptionsschulung

3. Tarifrunde 2021

4. Termine

GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus

 

Informationen für Personalräte, GEW-Vertrauensleute und Schulleitungen an den Schulen im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis (Newsletter)

 

3.9.2021

 

 

Inhalt:

  1. Schuljahr beginnt – Corona bleibt
  2. Corona-Testregelungen
  3. Quarantäneregelungen
  4. Impfung von Jugendlichen zwischen 12 und 18
  5. Digitale Endgeräte für Beschäftigte an Schulen
  6. Antikorruptionsschulungen
  7. Tarif- und Besoldungsrunde 2021 hat begonnen
  8. GEW-Termine zum Vormerken
  9. Aktualisierung der Mailverteiler der GEW

 

1. Schuljahr beginnt – Corona bleibt

Die GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus wünschen allen Kolleginnen und Kollegen in den Schulen alles Gute für das neue Schuljahr, insbesondere Kraft, Gesundheit und Zuversicht. Wir bieten unsere Unterstützung an und benötigen gleichzeitig eure Unterstützung bei der Entwicklung und Durchsetzung der gemeinsamen Forderungen.

 

Den Optimismus von Kultusminister Lorz teilen wir nur begrenzt. Die jüngste Anpassung des hessischen Eskalationskonzepts sieht vor, dass auch bei steigenden Inzidenzwerten keine Schulschließung und damit auch kein Distanz- oder Wechselunterricht mehr stattfinden wird. Für die ersten beiden Schulwochen, die als „Präventionswochen“ schon vor den Ferien angekündigt wurden, ist eine Erhöhung der Testfrequenz von zwei auf drei Tests pro Woche und die Pflicht zum Tragen einer medizinische Maske auch am Platz während des Unterrichts vorgesehen. Ab einer regionalen Inzidenz von über 100 gilt auch wieder am Platz eine Maskenpflicht. Erneut, so die gemeinsame Kritik von GEW, Landeselternbeirat und Landesschülervertretung, wurde angesichts niedriger Inzidenzen unmittelbar vor den Sommerferien alles unterlassen, um die Schulen für die nächsten Wellen krisenfester zu machen. Das gilt insbesondere auch für die Beschaffung von Luftfilteranlagen, aber auch für die digitale Infrastruktur. Das „Prinzip Hoffnung“ ist zwar gerade für Gewerkschaften eine wichtige Inspiration, in diesem Fall aber erneut der falsche Ratgeber.

 

Lehrkräftemangel, zu große Lerngruppen und unzureichende Räumlichkeiten werden uns auch im neuen Schuljahr begleiten. Die GEW wird konkrete Berichte aus den Schulen gern aufgreifen. Schreiben Sie dazu an info@gew-gg-mtk.de oder sprechen Sie die Mitglieder der Kreisvorstände oder des Gesamtpersonalrats an. Alle Kontaktadressen finden Sie unter www.gew-gg-mtk.de.

 

2. Corona-Testregelungen

Alle Schulen erhielten am 23.8.2021 ein Schreiben des Kultusministeriums zur Weiterleitung an die Lehrkräfte mit Informationen zur „Durchführung von Antigen-Selbsttests in Schulen im Schuljahr 2021/2022“, das man auf unserer Homepage nachlesen kann, sowie einen entsprechenden Elternbrief. Die neuen Testkits, die nicht mehr von der Firma Roche, sondern von Siemens Healthineers geliefert werden, sollen wie bisher zweimal in der Woche eingesetzt werden, lediglich in den ersten beiden Schulwochen dreimal. Personen, die einen vollständigen Impfschutz oder Genesenennachweis vorlegen können, sind weiterhin von der Verpflichtung entbunden.

 

2021-08-23-HKM-Antigen-Selbsttests.pdf

 

Der Gesamtpersonalrat beim Schulamt in Rüsselsheim hat die Einführung eines Testhefts, das auch außerhalb der Schule als Nachweis eines aktuellen Tests dienen soll, gegenüber dem Staatlichen Schulamt thematisiert und auf den erheblichen zeitlichen Mehraufwand hingewiesen, der letztlich auch von der Unterrichtszeit abgeht. Gerade wenn die Lehrkraft nur in der Stunde, in der getestet wird, in der Klasse ist, müssen die Testhefte unmittelbar nach dem Test abgezeichnet werden. Dazu kommt das Nachtragen von Testergebnissen, wenn Kinder das Testheft vergessen haben, und vieles mehr. Schulleitungen, die im letzten Jahr oft genug unter kurzfristigen Entscheidungen gelitten haben, müssen alle Hefte stempeln und unterschreiben. Als hochproblematisch schätzt die GEW im Gesamtpersonalrat die Verpflichtung der „beaufsichtigenden Lehrkraft“ ein, die negative Testung im Rahmen eines Antigen-Selbsttests durch Kinder und Jugendliche abzuzeichnen und damit auf die Stufe eines amtlichen Dokuments bzw. eines Schnelltests durch zertifizierte Testanbieter zu heben. Die GEW verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf den folgenden Satz in dem Schreiben vom 23.8.2021, der Erlass-Charakter hat: „Haftungsrisiken ergeben sich für die Lehrkräfte hieraus nicht.“ Solche Fragen könnten auftauchen, wenn der Test nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, das Testergebnis sich als fehlerhaft erweist oder Unterschriften gefälscht werden.

 

Gleichzeitig verkennt die GEW nicht die Tatsache, dass gerade den Eltern, deren Kinder noch nicht geimpft werden können, Kosten erspart werden können, wenn die Schnelltests ab dem 11. Oktober nicht mehr kostenfrei sind. Insgesamt ist für die GEW das Testheft ein weiteres Zeichen galoppierender Bürokratie. Angesichts der generellen Testpflicht in Schulen wäre auch zu erwägen, dass Schülerinnen und Schüler grundsätzlich als getestet gelten. Weitere Hinweise zum Testheft findet man auf der Homepage des HKM:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/einfuehrung-eines-testheftes-fuer-schule-und-alltag

 

3. Neue Quarantäne-Regelungen

In einem gemeinsamen Erlass verkündeten das Kultusministerium und das Sozialministerium am 24.8.2021 neue Regelungen für „Absonderungsentscheidungen bei Schülerinnen und Schülern“ für den Fall einer positiven Testung. Schülerinnen und Schüler, die beim Antigen-Selbsttest positiv getestet werden, müssen sich wie bisher „umgehend in Quarantäne begeben“ und sind außerdem „gehalten, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen“. Bestätigt sich die Infektion, beträgt die Quarantänezeit 14 Tage, die durch einen Nukleinsäurenachweis auf höchstens 7 Tage verkürzt werden kann. In Absprache mit dem Gesundheitsamt soll ein positiver Test künftig nicht mehr zur Freistellung von ganzen Kursen und Klassen führen, sondern nur noch die „unmittelbaren Sitznachbarn“ betreffen. Dazu müssen die Schulen dem Gesundheitsamt „einen Sitzplan sowie die Namen und Adressen der unmittelbaren Sitznachbarn“ zur Verfügung stellen. Außerdem müssen „alle übrigen Schüler und Lehrkräfte des Klassen- oder Kursverbandes (mit Ausnahme der Geimpften und Genesenen) (…) in den folgenden zwei Wochen an jedem Tag getestet werden.“

 

2021-08-24-Quarantäne_Schule_HMSI_HKM.pdf

 

Die GEW hält diese Regelung angesichts der Schulrealität im uneingeschränkten Präsenzunterricht mit vollen Klassenräumen und vielfältigen Kontaktmöglichkeiten in den Schulbussen, in Pausen, in bunt gemischten Lerngruppen oder im Ganztag für weltfremd oder für Augenwischerei.

 

4. Impfung von Jugendlichen von 12 bis 17

Wie bekannt hat die Ständige Impfkommission mit ihrer Entscheidung vom 16.8.2021 mit Bezug auf die Erkenntnisse insbesondere aus dem „amerikanischen Impfprogramm mit nahezu 10 Millionen geimpften Kindern und Jugendlichen“ eine Impfempfehlung für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren ausgesprochen. Diese Empfehlung ziele „in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor COVID-19 und damit assoziierte psychosoziale Folgeerscheinungen ab“. Die STIKO spricht sich ausdrücklich dagegen aus, „dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird“.

 

Die Hessische Landesregierung verweist in einem gemeinsamen Erlass von Sozial-, Kultus- und Innenministerium vom 27.8.2021 auf „Impfangebote für hessische Schülerinnen und Schüler“ in der Verantwortung der Gesundheitsämter, der Schulträger und der – in Auflösung befindlichen – Impfzentren.

 

2021-08-27-HKM-impfangebote-Schulen.pdf

 

Solche Impfangebote sollen auch in Räumen der Schulen (Turnhalle) oder in unmittelbarer Nähe zu Schulen durchgeführt werden. Die Schulen sollen entsprechende Interessenbekundungen abgeben und Informationen weitergeben. In der Sporthalle der Werner-Heisenberg-Schule in Rüsselsheim, einer beruflichen Schule mit vielen volljährigen Schülerinnen und Schülern, wurde eine solche Impfaktion am 1. und 2. September durchgeführt. Nach einer aktuellen Pressemeldung des Kreises Groß-Gerau sollen ab dem 6. September „mobile Teams mit Impfungen an Schulen im Kreis Groß-Gerau starten, zunächst in Gernsheim (Gymnasium, Johannes-Gutenberg-Schule), Mörfelden-Walldorf (Bertha-von-Suttner-Schule) und Rüsselsheim (Alexander-von-Humboldt-Schule)“.

 

Auch die GEW sieht in der vermehrten Impfung von Schülerinnen und Schülern einen Schritt zu mehr Sicherheit, betont aber die Verantwortung der Lehrkräfte und der Schule für einen diskriminierungsfreien Umgang mit allen Schülerinnen und Schülern. Die Entscheidung für eine Impfung liege ausschließlich bei den Eltern bzw. je nach Alter bei den Schülerinnen und Schülern selbst. Impfungen sollten vor allem in den Impfzentren und bei Haus- und Kinderärzten durchgeführt werden. Impfangebote in schulischen Räumen können die Impfbereitschaft erhöhen, dürfen jedoch nicht im unterrichtlichen Kontext stattfinden. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte dürfen als unmittelbare Bezugs- und Vertrauenspersonen nicht in die Organisation der Impfung einbezogen werden.

 

5. Dienstliche Endgeräte und Mailadressen

Bezüglich der Ausgabe der dienstlichen Endgeräte, der Ausfertigung von Leihverträgen und der Verpflichtung zur Einrichtung einer dienstlichen Mailadresse haben wir keinen neuen Stand und verweisen insoweit auf unsere älteren Informationen auf unserer Homepage. Das Kultusministerium hat gegenüber dem Hauptpersonalrat unmittelbar vor den Sommerferien noch einmal bestätigt, dass es keine Verpflichtung geben kann , die dienstliche Mailadresse auf einem privaten Endgerät zu installieren und zu nutzen.

 

Natürlich interessieren uns auch hier Ihre Berichte aus dem digitalen Alltag: Schreiben Sie dazu an info@gew-gg-mtk.de oder sprechen Sie die Mitglieder der Kreisvorstände oder des Gesamtpersonalrats an. Alle Kontaktadressen finden Sie unter www.gew-gg-mtk.de.

 

6. Antikorruptionsschulungen

In den letzten Wochen vor den Sommerferien und damit im allgemeinen Corona-Stress machte das Staatliche Schulamt enormen Druck, dass alle Lehrkräfte die Teilnahme an der Online-Schulung zur Korruptionsbekämpfung absolvieren und den entsprechenden Nachweis erbringen. Die Information der Leiterin des Staatlichen Schulamts, dass der Nachweis erst bis zu den Herbstferien vorzulegen ist, wurde offensichtlich gegenüber den Schulen nicht kommuniziert. Viele Kolleginnen und Kollegen ärgerten sich nicht nur über den zeitlichen Stress, sondern auch darüber, dass die Online-Schulung jeden Bezug zum Arbeitsplatz Schule vermissen ließ. Die Tatsache, dass es für die hessischen Lehrkräfte eine eigenständige Verwaltungsvorschrift "über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen" gibt (Amtsblatt 2018, Seite 414), fand überhaupt keine Erwähnung. Vielleicht hätte es ausgereicht, diese den Lehrkräften noch einmal zur Verfügung zu stellen und ggf. die Kenntnisnahme gegenzeichnen zu lassen:

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000016905

 

Ein weiteres Ärgernis ist die Tatsache, dass sich in Begleitinformationen für Schulleitungen, die in Gesamtkonferenzen und Dienstversammlungen vorgetragen wurden, mehrere Fehler finden:

1. Die Bagatellgrenze für Geschenke von Eltern liegt nach der Verwaltungsvorschrift vom 15.6.2018 bei 20 Euro, die Obergrenze für Sammelgeschenke der Klassenelternschaft oder einer Klasse anlässlich von Verabschiedungen oder besonderer Schulveranstaltungen jedoch bei 150 Euro.

2. Eine Gleichsetzung von unzulässigen Bargeldgeschenken und zweckgebundenen Geschenkgutscheinen findet sich in keiner der einschlägigen Rechtsvorschriften.

3. Dass Lehrkräfte Freiplätze bei Klassenfahrten, Busreisen oder Eintrittspreisen in Anspruch nehmen, ist keine unzulässige Vorteilsnahme, sondern durch den Erlass über Schulwanderungen und Schulfahrten vom 7.9.2009 zwingend vorgeschrieben (VII.3).

 

7. Tarif- und Besoldungsrunde 2021 hat begonnen

Am 1. September haben die Verhandlungen über die Einkommen der Angestellten und Beamtinnen und Beamten in Hessen begonnen. Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Internetseite der GEW Hessen: https://www.gew-hessen.de/tarifrunde-hessen-2021

 

Über Veranstaltungen und Aktionen in den Kreisen Groß-Gerau und Main-Taunus informieren wir Sie auf unserer Homepage oder über unseren Mailverteiler.

 

8. GEW-Termine zum Vormerken – Interesse an Personalratsschulungen

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Termine für Treffen der Personalräte und GEW-Vertrauensleute vorzumerken:

 

  • für Schulen im Main-Taunus-Kreis am Mittwoch, dem 22. September von 15.00 bis 17.00 Uhr im Bildungszentrum der IG BAU, Waldstraße 31, 61449 Steinbach am Taunus
  • für Schulen im Kreis Groß-Gerau am 27. Oktober um 15 Uhr in der Aula der Immanuel-Kant-Schule in Rüsselsheim

 

Alle Einzelheiten zur Tagesordnung und zu den Anmeldemodalitäten finden Sie in den Einladungen, die wir für diese Veranstaltungen versenden und auf unserer Homepage.

 

Vor den Sommerferien haben wir insgesamt sieben, immer ausgebuchte Tagesseminare für neu gewählte Personalräte durchgeführt. Trotzdem konnten wir nicht alle Interessentinnen und Interessenten berücksichtigen. Wenn Sie Interesse an einer solchen Grundschulung haben, dann schicken Sie uns eine Mail unter Angabe Ihrer Schule an: info@gew-gg-mtk.de.

 

9. Aktualisierung der Mailverteiler der GEW

Wie berichtet haben wir nach den Personalratswahlen damit begonnen, unsere Mailverteiler zu aktualisieren. Weitere Informationen findet man auch dazu auf unserer Homepage:

https://gew-gg-mtk.de/home/details/gew-aktualisiert-verteiler-fuer-newsletter

 

  

verantwortlich:

Harald Freiling, Kreisrechtsberater der GEW

Anfragen und Rückmeldungen: freiling.hlz@t-online.de