Corona und Präsenzpflicht

GEW-Informationen für Personalräte

Aktualisierung vom 19.3.20

1.) Präsenz- und Anwesenheitsverpflichtungen

Unter anderem auf Nachfragen des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (GPRLL), der unter anderem von der Durchführung Pädagogischer Tage oder von Anwesenheitsverpflichtungen für Fachkonferenzen oder Evaluationsbesprechungen berichtete, hat das Staatliche Schulamt am 19.3.2020 an das Schreiben der Schulamtsleiterin von 16.3.2020 erinnert und deutlich gemacht, dass die Hauptaufgabe der Lehrkräfte neben der Durchführung der Prüfungen und der Gewährleistung der Notbetreuung die Begleitung der Lernprozesse ist. Es müsse „sichergestellt sein, dass neben notwendigen Korrekturen und Kommentaren zu angefertigten Arbeiten auch Phasen der Erläuterung und Erklärung durch die Lehrkräfte umgesetzt werden.“ Dies könne „je nach Alter der Lernenden in Form von e-Mails oder telefonisch erfolgen.“ Das Schulamt erneuert den Hinweis, dass „diese Aufgaben durchaus von zu Hause aus geleistet werden“ können. Die Schulleitungen sollten somit „pragmatisch und im Sinne einer Vermeidung von nicht notwendigen Sozialkontakten entscheiden, wie hierzu die Anwesenheitspflicht der Lehrkräfte vor Ort erforderlich ist“.

Dies bestätigt noch einmal die Position der GEW in unserer Stellungnahme von 16.3. Der zuständige Abteilungsleiter im Hessischen Kultusministerium hat gegenüber dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer bereits am 18.3. ebenfalls deutlich erklärt, „dass eine Präsenzpflicht ohne dringlichen Grund dem Grundsatz der Vermeidung von sozialen Kontakten widerspricht“.

2.) Dokumentation der Arbeitszeiten am häuslichen Arbeitsplatz

Es ist weiter davon auszugehen, dass die Lehrkräfte, die ihre dienstlichen Aufgaben von zuhause aus wahrnehmen, die dafür aufgewendete Zeit dokumentieren müssen. Dafür liegen für den Bereich Groß-Gerau-Main/Taunus noch keine Anweisungen vor. Aufgrund einer entsprechenden Vorgabe des Staatlichen Schulamts Frankfurt teilt der GPRLL Frankfurt den dortigen Personalräten folgendes mit:

„Die Meldungen über die häuslichen und schulinternen Arbeitstätigkeiten ans Amt sollen nur einen Überblick geben, wie viele Menschen im Homeoffice sind, wie viele an Schulen sind - ohne die Nennung von Namen - und dass und wo gearbeitet wird. Eine detaillierte Arbeitszeitkontrolle von namentlich genannten Personen ist nicht vorgesehen und wird vom Schulamt auch nicht verlangt. Es

gibt eine rein numerische Abfrage um zu sehen, welche Lösungen an Schulen gefunden wurden, und dass diese im Einklang mit den gesundheitlichen Vorgaben stehen." 

3.) Notdienste 

Es ist nicht auszuschließen, dass die Zahl der Kinder in den Notbetreuungen anwachsen wird, da die Landesregierung den Anspruch auf weitere Berufsgruppen erweitert hat. Die vollständige Liste findet man auf der Homepage des Sozialministeriums:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen

Um den Sinn der Schulschließungen nicht zu konterkarieren, wird es wichtig sein, dass die Schulleitungen die Berechtigung überprüfen. Voraussetzung ist, dass die Berufstätigkeit beider Elternteile in einem der relevanten Bereiche  nachgewiesen und eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt  wird, „dass ihre Tätigkeit zwingend erforderlich ist“.  Die GEW erwartet, dass das HKM und die Schulämter die Schulleitungen in die Lage versetzen, diese Prüfungen vorzunehmen.

Weitere Informationen der GEW Hessen findet man unter www.gew-hessen.de