Corona und Präsenzpflicht

GEW-Informationen für Personalräte

 

Präsenzzeiten für Lehrkräfte widersprechen den gesundheitspolitischen Notwendigkeiten und den Rechtsverordnungen der Landesregierung

„Eigentlich müsste man sagen: ‚Am besten trifft sich niemand mehr‘.“ Mit diesen deutlichen Worten beschrieb Ministerpräsident Bouffier heute abend die Dramatik der aktuellen Situation. Die GEW hat deshalb überhaupt kein Verständnis dafür, dass für die Lehrkräfte einiger Schulen, wie uns heute berichtet wurde, Präsenzzeiten, Konferenzen und Sitzungen von Planungs- oder Arbeitsgruppen angeordnet werden.

Die GEW hat keinen Zweifel, dass die Entscheidung, die Schulen bis zu den Osterferien zu schließen, gerechtfertigt bzw. dringend geboten ist. Genauso selbstverständlich ist es für uns, dass die Lehrerinnen und Lehrer in dieser Zeit im Dienst sind. Sie organisieren den Notdienst zur Betreuung der Kinder dafür berechtigter Eltern, sie sorgen dafür, dass die Prüfungen, insbesondere das Abitur, durchgeführt werden können und sie unternehmen große Anstrengungen, damit das schulische Lernen in dieser Zeit in geeigneter Form fortgesetzt werden kann. Für die Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern müssen die am häuslichen Arbeitsplatz vorhandenen Geräte genutzt werden. Die Nutzung von Geräten in den Lehrerzimmern würde der Vermeidung von Sozialkontakten widersprechen und die Zeiten, in denen Lehrkräfte mit Schülerinnen, Schülern und Eltern über die Aufgaben kommunizieren, unsinnigerweise einschränken. Anwesenheitszeiten, die nicht für die Durchführung von Prüfungen und die Notbetreuung erforderlich sind, sind widersinnig und kontraproduktiv. Absprachen der Lehrkräfte oder Planungsaufgaben müssen wie in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft derzeit auf digitalem Weg oder per Telefon erfolgen. In einer Verfügung des Staatlichen Schulamts für den Main-Kinzig-Kreis heißt es klipp und klar: „Es gibt keine Präsenzpflicht für Lehrkräfte und das pädagogische Personal vor Ort außerhalb der schriftlichen Prüfungen im Landesabitur und  der Notbetreuung.“

Im Einzelnen weist die GEW auch auf die folgenden Fakten hin:

  • In dem zweiten Schreiben des Hessischen Kultusministeriums vom 15.3. an alle Schulleitungen taucht das Wort „Präsenzzeit“ überhaupt nicht mehr auf.
  • In demselben Schreiben stellt das Kultusministerium klar, dass „Personal ab einem Alter von 60 Jahren und alle, bei denen eine Grunderkrankung (…) vorliegt, sowie Personen mit unterdrücktem Immunsystem“ in der Notbetreuung „nur auf freiwilliger Basis“ eingesetzt werden kann.
  • In einer Dienstanweisung des Hessischen Kultusministeriums an die Beschäftigten der Bildungsverwaltung (Lehrkräfteakademie, Staatliche Schulämter) finden sich großzügige Regelungen für Eltern, die ein Kind unter 12 Jahren zu betreuen haben. Dabei müssen „die Möglichkeiten der Telearbeit und des mobilen Arbeitens (…) in Betracht gezogen werden“. Entsprechende Aussagen wünschen wir uns auch für die Lehrerinnen und Lehrer und die sozialpädagogischen Fachkräfte in den Schulen.
  • Die Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer werden die Leiterin des Staatlichen Schulamts in Rüsselsheim aufgrund der heute eingegangenen Berichte aus einzelnen Schulen zu entsprechenden Klarstellungen insbesondere zu Präsenz- und Anwesenheitszeiten auffordern.
  • Viele Schulen haben vernünftige und einvernehmliche Wege gefunden, den Notwendigkeiten gerecht zu werden. Gleichzeitig fordern wir aber die Kolleginnen und Kollegen, die an einzelnen Schulen mit unsinnigen, rein schematischen Präsenzzeiten, Konferenzverpflichtungen oder anderen Arbeitsgruppen konfrontiert werden, auf, diesen umgehend gegenüber dem Staatlichen Schulamt zu widersprechen.

Unterm Strich kommt es darauf an, in den Schulen sofort vernünftige Lösungen zu finden, wie man den Notwendigkeiten entsprechen kann (Notdienst für eine kleine Gruppe, Durchführung von Prüfungen, Fortsetzung des schulischen Lernens ohne persönlichen Kontakt), soziale Kontakte auch in kleineren Gruppen am Arbeitsplatz ausschließt und die Kolleginnen und Kollegen schützt, die zu einer Risikogruppe gehören oder durch die Betreuung ihrer eigenen Kindern zusätzlich gefordert sind.

Weiterführende Informationen und Antworten der GEW Hessen findet man auf der Homepage der GEW Hessen

www.gew-hessen.de

 

 

Mit freundlichem Gruß

Harald Freiling