GEW-Informationen für Personalräte
Präsenzzeiten für Lehrkräfte widersprechen den gesundheitspolitischen Notwendigkeiten und den Rechtsverordnungen der Landesregierung
„Eigentlich müsste man sagen: ‚Am besten trifft sich niemand mehr‘.“ Mit diesen deutlichen Worten beschrieb Ministerpräsident Bouffier heute abend die Dramatik der aktuellen Situation. Die GEW hat deshalb überhaupt kein Verständnis dafür, dass für die Lehrkräfte einiger Schulen, wie uns heute berichtet wurde, Präsenzzeiten, Konferenzen und Sitzungen von Planungs- oder Arbeitsgruppen angeordnet werden.
Die GEW hat keinen Zweifel, dass die Entscheidung, die Schulen bis zu den Osterferien zu schließen, gerechtfertigt bzw. dringend geboten ist. Genauso selbstverständlich ist es für uns, dass die Lehrerinnen und Lehrer in dieser Zeit im Dienst sind. Sie organisieren den Notdienst zur Betreuung der Kinder dafür berechtigter Eltern, sie sorgen dafür, dass die Prüfungen, insbesondere das Abitur, durchgeführt werden können und sie unternehmen große Anstrengungen, damit das schulische Lernen in dieser Zeit in geeigneter Form fortgesetzt werden kann. Für die Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern müssen die am häuslichen Arbeitsplatz vorhandenen Geräte genutzt werden. Die Nutzung von Geräten in den Lehrerzimmern würde der Vermeidung von Sozialkontakten widersprechen und die Zeiten, in denen Lehrkräfte mit Schülerinnen, Schülern und Eltern über die Aufgaben kommunizieren, unsinnigerweise einschränken. Anwesenheitszeiten, die nicht für die Durchführung von Prüfungen und die Notbetreuung erforderlich sind, sind widersinnig und kontraproduktiv. Absprachen der Lehrkräfte oder Planungsaufgaben müssen wie in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft derzeit auf digitalem Weg oder per Telefon erfolgen. In einer Verfügung des Staatlichen Schulamts für den Main-Kinzig-Kreis heißt es klipp und klar: „Es gibt keine Präsenzpflicht für Lehrkräfte und das pädagogische Personal vor Ort außerhalb der schriftlichen Prüfungen im Landesabitur und der Notbetreuung.“
Im Einzelnen weist die GEW auch auf die folgenden Fakten hin:
Unterm Strich kommt es darauf an, in den Schulen sofort vernünftige Lösungen zu finden, wie man den Notwendigkeiten entsprechen kann (Notdienst für eine kleine Gruppe, Durchführung von Prüfungen, Fortsetzung des schulischen Lernens ohne persönlichen Kontakt), soziale Kontakte auch in kleineren Gruppen am Arbeitsplatz ausschließt und die Kolleginnen und Kollegen schützt, die zu einer Risikogruppe gehören oder durch die Betreuung ihrer eigenen Kindern zusätzlich gefordert sind.
Weiterführende Informationen und Antworten der GEW Hessen findet man auf der Homepage der GEW Hessen
www.gew-hessen.de
Mit freundlichem Gruß
Harald Freiling