Zustimmung der örtlichen Personalräte zu Einstellung und Eingruppierung
Auch mit der Neuauflage des Hessischen Personalvertretungsgesetzes vom letzten Jahr gilt, dass bei allen Einstellungen der Personalrat in der Mitbestimmung ist, d.h. explizit und schriftlich um Zustimmung gebeten werden muss (§75 HPVG). Bei ArbeitnehmerInnen (diese Schreibweise ist leider bei offiziellem Geschäftsverkehr vom HMKB verboten worden) ist der Personalrat zusätzlich bei der Eingruppierung in der Mitbestimmung. Dies bezieht sich auf sowohl auf die Entgeltgruppe (bspw. EG13) als auch auf die Stufenzuordnung, die sich nach der Berufserfahrung richtet. Um beides richtig zuordnen zu können, braucht der Personalrat sowohl Kenntnisse über die erworbenen Abschlüsse des/der Einzustellenden als auch den Lebenslauf, in dem etwaige anzuerkennende Berufserfahrung vermerkt sein sollte. Im Zweifelsfall muss man die Person zu ihrem Werdegang befragen.
In solchen Fällen kommt es immer wieder vor, dass der Personalrat zwar schnell der Einstellung zustimmen kann (weil die Person dringend gebraucht wird), aber für die Prüfung der Korrektheit der Eingruppierung noch Zeit braucht. Wir dringen deshalb darauf, dass beide Verfahren (Einstellung und Eingruppierung) zwei voneinander getrennte Verfahren sind und die Zustimmung zur Einstellung getrennt von der Zustimmung zur Eingruppierung gegeben werden kann.
In unserem Schulamtsbereich sind allerdings Formulare im Umlauf, bei denen beides auf einem Formular angegeben ist. Hier raten wir bis zu einer Neuregelung im Zweifelsfall dazu, die Zustimmung zur Eingruppierung zu streichen und als Grund weiteren Beratungsbedarf anzugeben.
Solltet ihr bei Fragen zur Eingruppierung unsicher sein, können wir euch gerne beraten und kommen auch auf Anfrage zu euch, um euch die Grundlagen näher zu bringen, die in der Anlage zum Tarifvertrag geregelt sind. Eine Handreichung für die Eingruppierung nach der tarifvertraglichen Entgeltordnung für Lehrkräfte und UBUS-Kräfte (TV EGO-L-H) findet man auf der Homepage der GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus unter www.gew-gg-mtk.de > Recht.
Weitere Informationen zu den Mitbestimmungsrechten der Schulpersonalräte findet man im „Ratgeber für Personalräte an Schulen“ (Download: https://tinyurl.com/38uundfy).