Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte

Welche Punkte sind wichtig für UBUS-Kräfte?

Inzwischen haben auch in den Schulen des Kreises Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis die ersten sozialpädagogischen Fachkräfte ihre Arbeit aufgenommen, die die Arbeit der Lehrkräfte „unterrichtsbegleitend“ unterstützen sollen. Die Aufgaben und die Arbeitsbedingungen sind im Erlass des Hessischen Kultusministeriums (HKM) zur „Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte“ (UBUS-Erlass) geregelt. Ihre Einstellung ist sicher auch eine Reaktion der Landesregierung auf die zahlreichen „Brandbriefe“ und „Überlastungsanzeigen“, in denen Lehrerinnen und Lehrer die zunehmenden Probleme in den Schulen und die zahlreichen außerunterrichtlichen Aufgaben beschreiben. Alle UBUS-Kräfte erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag, allerdings – und das ist bitter – sind es in den allermeisten Schulen keine vollen Stellen.

Auch die GEW schließt sich den Willkommensgrüßen in den Schule an. Für die GEW sind folgende Punkte wichtig:

  • Die UBUS-Kräfte dürfen ausschließlich für die beschriebenen sozialpädagogischen Aufgaben eingesetzt werden und nicht, um Lücken bei der Unterrichtsversorgung zu stopfen. Deshalb ist es auch für die Schulleitungen und Personalräte sehr wichtig, den Erlass und die entsprechenden Erläuterungen der GEW gründlich zu lesen. Sie können bei Bedarf auch bei den GEW-Kreisverbänden angefordert werden (freiling.hlz@t-online.de).
  • Die UBUS-Kräfte übernehmen ausdrücklich nicht die Aufgaben der Schulsozialarbeit. Deshalb darf es auch nicht sein, dass dort, wo sich sozialpädagogische Fachkräfte aus der Schulsozialarbeit auf eine UBUS-Stelle beworben haben, die Stelle für die Schulsozialarbeit anschließend eingespart wird!
  • Genau zu beachten sind auch die Regelungen zur Arbeitszeit. Zugegeben: Für Schulleitungen und Lehrkräfte in den Personalräten sind diese „gewöhnungsbedürftig“, da die UBUS-Kräfte eben keine Lehrerinnen und Lehrer sind und deshalb nicht der Pflichtstundenverordnung unterliegen. Grundlage ihrer Arbeit ist die tarifliche Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche. Die Dokumentation der Arbeit, die Verteilung auf die Arbeit mit Kindern (2/3) und auf sonstige Aufgaben (1/3), die Einarbeitung der Ferien und der Ausgleich von Überstunden sind in dem Erlass klar geregelt. Diese Festlegungen sind nicht willkürlich, sondern in der Arbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Förderschulen (GE und KME) lange erprobt.
  • Die UBUS-Kräfte sind Teil des Kollegiums und deshalb auch auf den Konferenzen gleichberechtigte Mitglieder. Sie unterliegen der Dienstordnung und sind bei den nächsten Personalratswahlen sowohl wahlberechtigt als auch wählbar.

Eingruppierung und Einstufung

Die UBUS-Kräfte sind Beschäftigte des Landes Hessen und haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag im Rahmen des Tarifvertrags Hessen (TV-H). Ihre Eingruppierung und Einstufung erfolgt nach den Eingruppierungsrichtlinien der Tarifgemeinschaft der Länder und dem TV-H. Bei der Festsetzung der Entgeltgruppe und der Entgeltstufe hat der Personalrat der Schule ein Mitbestimmungsrecht (§ 77 Punkt 2b HPVG). Kolleginnen und Kollegen, die bereits Mitglieder der GEW sind oder dies werden, können sich bei der GEW in Fragen der Eingruppierung und Einstufung, insbesondere auch in Fragen der Anrechnung förderlicher Zeiten beim selben oder einem anderen Arbeitgeber, beraten lassen.

Insbesondere die Personalräte bitten wir,  auch die UBUS-Kräfte, die in den nächsten Woche und Monaten neu eingestellt werden, auf den Mailverteiler der GEW hinzuweisen, über den Informationen und Einladungen versandt werden.

Informationsveranstaltung der GEW

Anfang Dezember lud die GEW alle UBUS-Kräfte an Schulen im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis zu einem ersten Treffen ein, um Informationen zu geben und Erfahrungen auszutauschen. Weitere Treffen sollen folgen. Zur Vernetzung und zum Austausch von Informationen hat die GEW einen Verteiler eingerichtet. Alle UBUS-Kräfte, die dort noch nicht eingetragen sind, können sich an die GEW im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis wenden. Dazu reicht eine einfache E-Mail an  freiling.hlz@t-online.de