Welche Punkte sind wichtig für UBUS-Kräfte?
Inzwischen haben auch in den Schulen des Kreises Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis die ersten sozialpädagogischen Fachkräfte ihre Arbeit aufgenommen, die die Arbeit der Lehrkräfte „unterrichtsbegleitend“ unterstützen sollen. Die Aufgaben und die Arbeitsbedingungen sind im Erlass des Hessischen Kultusministeriums (HKM) zur „Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte“ (UBUS-Erlass) geregelt. Ihre Einstellung ist sicher auch eine Reaktion der Landesregierung auf die zahlreichen „Brandbriefe“ und „Überlastungsanzeigen“, in denen Lehrerinnen und Lehrer die zunehmenden Probleme in den Schulen und die zahlreichen außerunterrichtlichen Aufgaben beschreiben. Alle UBUS-Kräfte erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag, allerdings – und das ist bitter – sind es in den allermeisten Schulen keine vollen Stellen.
Auch die GEW schließt sich den Willkommensgrüßen in den Schule an. Für die GEW sind folgende Punkte wichtig:
Eingruppierung und Einstufung
Die UBUS-Kräfte sind Beschäftigte des Landes Hessen und haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag im Rahmen des Tarifvertrags Hessen (TV-H). Ihre Eingruppierung und Einstufung erfolgt nach den Eingruppierungsrichtlinien der Tarifgemeinschaft der Länder und dem TV-H. Bei der Festsetzung der Entgeltgruppe und der Entgeltstufe hat der Personalrat der Schule ein Mitbestimmungsrecht (§ 77 Punkt 2b HPVG). Kolleginnen und Kollegen, die bereits Mitglieder der GEW sind oder dies werden, können sich bei der GEW in Fragen der Eingruppierung und Einstufung, insbesondere auch in Fragen der Anrechnung förderlicher Zeiten beim selben oder einem anderen Arbeitgeber, beraten lassen.
Insbesondere die Personalräte bitten wir, auch die UBUS-Kräfte, die in den nächsten Woche und Monaten neu eingestellt werden, auf den Mailverteiler der GEW hinzuweisen, über den Informationen und Einladungen versandt werden.
Informationsveranstaltung der GEW
Anfang Dezember lud die GEW alle UBUS-Kräfte an Schulen im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis zu einem ersten Treffen ein, um Informationen zu geben und Erfahrungen auszutauschen. Weitere Treffen sollen folgen. Zur Vernetzung und zum Austausch von Informationen hat die GEW einen Verteiler eingerichtet. Alle UBUS-Kräfte, die dort noch nicht eingetragen sind, können sich an die GEW im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis wenden. Dazu reicht eine einfache E-Mail an freiling.hlz@t-online.de