PR-Wahl 2024: Handreichung zur Erstellung der Wählerlisten

mit ausfüllbarer Liste

Handreichung zur Erstellung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten

Die hier bereitgestellte Tabelle hilft dem Wahlvorstand, das Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerliste) zu erstellen. Die Bereitstellung als Word-Datei erleichtert das Ausfüllen sowie die Ergänzung und Streichung von Zeilen.

In den fünf Spalten werden folgende Gruppen namentlich aufgeführt:

  • Beamte – Frauen
  • Beamte – Männer
  • Angestellte (Arbeitnehmer) – Frauen
  • Angestellte (Arbeitnehmer) – Männer
  • Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst

In der Rubrik „Nur ÖPR“ werden die Wahlberechtigten aufgeführt, die mit einem Teil ihrer Stunden an die Schule abgeordnet sind und dort nur den örtlichen Personalrat (ÖPR) wählen, während sie den Gesamtpersonalrat Schule (GPRS) und den Hauptpersonalrat Schule (HPRS) an ihrer Stammschule oder am BFZ wählen. Auch die Kolleginnen und Kollegen, die an der Schule, an die sie abgeordnet sind, nur den ÖPR wählen, zählen bei der Gesamtzahl der Wahlberechtigten mit und beeinflussen deshalb auch die Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder. 

Hinweise zur Frage, wer wahlberechtigt ist, findet man im GEW-Wahlhandbuch auf S. 31 ff.

Bis zur Gesamtzahl der für den ÖPR Wahlberechtigten von 15 besteht der Personalrat aus einer Person, von 16 bis 60 aus drei Personen, von 61 bis 150 Wahlberechtigten aus 5 Mitgliedern und ab 151 Wahlberechtigten aus 7 Mitgliedern.

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben das Wahlrecht für ÖPR, GPRS und HPRS, zählen aber bei der Zahl der Wahlberechtigten zur Ermittlung der Größe des Personalrats nicht mit.

Das Rechenverfahren und Rechenbeispiele zur Verteilung der Sitze auf Beamte und Angestellte und auf Männer und Frauen findet man im Wahlhandbuch auf Seite 45 ff.

Das Verzeichnis der Wahlberechtigten wird bis zum Tag vor der Wahl (13.5.2024) aktualisiert. Ergänzungen und Streichungen nach Erlass des Wahlausschreibens haben keine Auswirkungen auf die Größe und Zusammensetzung des Personalrats.

Das Verzeichnis der Wahlberechtigten wird spätestens am 27.2.2024 ausgehängt. Die Einspruchsfrist endet somit einheitlich am 5. März 2024.

Wählerliste blanko zum Herunterladen