Wichtige Informationen für alle Schulpersonalräte und die Wahlvorstände
Nach der Konstituierung des Hauptwahlvorstands steht jetzt auch der Terminfahrplan für die Wahl der Personalräte im Schulbereich fest. Die Wahlen in den Schulen finden am Dienstag, dem 14. Mai, und am Mittwoch, dem 15. Mai 2024, statt. Die Wahllokale schließen am 15. Mai um 14.00 Uhr.
Die Wahlberechtigten in den Schulen wählen ihre Interessenvertretungen auf drei Ebenen. Sie wählen
Wahlvorstände jetzt sofort benennen
Die Vorbereitung der Wahlen in den Schulen ist Sache der örtlichen Wahlvorstände (ÖWV). Sie werden vom Schulpersonalrat eingesetzt und sollen aus mindestens drei Personen bestehen. An vielen Schulen wird man auf Kolleginnen und Kollegen zurückgreifen, die das schon öfter gemacht haben. Aber auch für „die Neuen“ wird die GEW entsprechende Informationen und Schulungen bereithalten. Die Mitglieder des Wahlvorstands können auch für den Schulpersonalrat kandidieren.
Wichtig: Auch an den - ganz wenigen - Schulen, an denen es keinen Personalrat gibt oder an denen sich noch niemand für eine Kandidatur interessiert, muss ein Wahlvorstand gebildet werden. Sonst können die Kolleginnen und Kollegen der Schule auch nicht ihr Wahlrecht für den Gesamtpersonalrat und den Hauptpersonalrat ausüben!
Wenn es keinen Schulpersonalrat gibt, der den Wahlvorstand benennt, oder wenn der Schulpersonalrat dies versäumt, kann der Wahlvorstand auch von einer Personalversammlung oder ersatzweise von der Schulleitung eingesetzt werden.
Die Wahlvorstände haben zunächst die folgenden Aufgaben:
Ein praktischer Tipp: Wenn der Wahlvorstand benannt ist, sollte man die Namen der/des Vorsitzenden des Wahlvorstandes der Schulleitung und dem Sekretariat mitteilen, damit Post an den Wahlvorstand direkt weitergegeben wird. Im weiteren Verlauf der Vorbereitung der Wahlen geht es auch um Termine und wichtige Unterlagen wie die Stimmzettel für GPRS und HPRS, die sofort an der richtigen Adresse ankommen müssen.