Newsletter der GEW Groß-Gerau und Main-Taunus-Kreis

vom 28.2.23

Informationen für Personalräte, GEW-Vertrauensleute und Schulleitungen an den Schulen im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis (Newsletter) 28.02.2023

 

Inhalt:

1. Termine

2. Fehlzeiten Lehrkräfte in Schule (FLiS)

3. Elterntage / Vätertage

4. Lehrkräftemangel

5. Anträge auf Teilzeit

6. Neue Entgeltordnung

7. Lebensarbeitszeitkonto für Lehrkräfte

8. Versetzungen

9. Intensiv-, Alphabetisierungs- und InteA-Klassen

10. Neue Gleichstellungsbeauftragte des Schulamtes

11. Stand der Umsetzung des Schulentwicklungsplans Rüsselsheim

 

1. Termine

a) Treffen der Personalräte und GEW-Vertrauensleute Kreis Groß-Gerau

Dienstag, 21. März 2023, 15.00 bis 16.30 Uhr

Martin-Buber-Schule Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 1

zu folgenden Themen: Lehrkräftemangel, Intensivklassen, A13 für Grundschullehrkräfte, TV EGO-LH, Besoldungsreparaturgesetz, Fehlzeiten Lehrkräfte in Schule (FliS), Landesabitur, Mitbestimmung der Personalräte bei Ablehnung von Versetzungen, Stand Schulentwicklungsplan Rüsselsheim

 

b) Mitgliederversammlung des GEW-Kreisverbands Groß-Gerau

Dienstag, 21. März 2023 um 17 Uhr

Martin-Buber-Schule Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 1

Im Mittelpunkt steht die GEW-Kampagne „Zeit für mehr Zeit – Zeit für gute Bildung“, die von Thilo Hartmann, dem GEW-Landesvorsitzenden, präsentiert wird. Mit vielfältigen Aktionen wollen wir in den nächsten Monaten bis zur Landtagswahl die Arbeitsbelastung in allen Bildungseinrichtungen zum Thema machen: in den Schulen, in den Kitas und in der Sozialen Arbeit. Der beigefügte Flyer nimmt beispielhaft die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz Schule in den Blick. Die Forderungen der GEW zu guter Arbeit und guter Bildung in Kitas und Hochschulen findet man unter https://www.gew-hessen.de/zeit-fuer-mehr-zeit.

 

c) Vertrauensleute- und Personalrätekonferenz „Zeit für mehr Zeit“,
GEW Aktionskonferenz, Mittwoch, 15. März 2023, 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Saalbau Südbahnhof, Frankfurt a. M.

  • Dr. Frank Mußmann, Autor der Frankfurter Arbeitszeit- und Belastungsstudie der Lehrkräfte stellt wissenschaftliche Ergebnisse vor.
  • Informationen zu und Diskussion über die Stellungnahme der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK
  • Diskussion und Planung von Aktionen

 

d) Berufsschule der Zukunft- Perspektiven der beruflichen Bildung in Hessen

Mittwoch, 29. März, 9 bis 16 Uhr, Saalbau Südbahnhof, Frankfurt a.M.,

ab 14:30 Uhr Diskussion mit bildungspolitischen Sprecher:innen der Fraktionen im Hessischen Landtag: Moritz Promny (FDP), Anna Kristina Schönbach (SPD), Katrin Schleenbecker (DIE GRÜNEN), Horst Falk (CDU), Jan Schalauske (DIE LINKE)

 

2. Fehlzeiten Lehrkräfte in Schule (FLiS)

Seit dem 1. November 2022 erfolgen die Erfassung und die Jahresmeldung der Fehlzeiten der Beschäftigten im hessischen Schuldienst verbindlich über FLiS. Erfasst werden folgende drei Fehlgründe:

  • Krankheit mit oder ohne Attest
  • Kind krank
  • Unerlaubtes Fernbleiben

Noch gibt es bei manchen Schulleitungen einige Unsicherheiten, wie bestimmte Fehlzeiten in dem neuen elektronischen Tool einzutragen sind. Es ist klar, dass Fehlzeiten wegen unaufschiebbarer Arzttermine nicht in FLiS erfasst werden. In diesen Fällen beantragen die Beschäftigten wie bisher eine Dienstbefreiung aus wichtigem persönlichem Grund bei der Schulleitung, die diese wie bisher auch genehmigen wird.

Für die neue elektronische Krankmeldung bei gesetzlich Versicherten gilt, dass die Lehrkraft ihre Schulleitung über die Krankmeldung informiert, diese dann in FLiS erfasst wird und das Schulamt die Krankmeldung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung abruft.

Befreiungen vom Unterricht aus dienstlichen Gründen (z.B. Fortbildung, Klassenfahrt, Personalratstätigkeit, Teilnahme von Mentor:innen oder Ausbilder:innen an Unterrichtsbesuchen usw.) dürfen in der Jahresmeldung nicht auftauchen, da sie nicht in FLiS erfasst werden.

Wie bisher ist ein ärztliches Attest ab dem 4. Krankheitstag des/der Beschäftigten erforderlich. Dabei wird das Wochenende mitgezählt, wenn jemand z.B. freitags erkrankt und am Montag noch krank ist. In diesem Fall wäre der Montag der 4. Krankheitstag. Wenn jedoch eine Krankmeldung für Donnerstag und Freitag erfolgt, der/die Beschäftigte am Wochenende wieder genesen ist und am Montag den Dienst antritt, darf das Wochenende nicht mitgezählt werden und ein Attest ist nicht erforderlich.

Falls eine Dienstbefreiung wegen Krankheit eines Kindes erteilt werden soll, muss wie bisher ein Attest vorgelegt werden, das bereits am 1. Krankheitstag ausgestellt wurde.

Für weitere Informationen zu dem Thema empfehlen wir den Artikel in GEW-regional und den Beitrag auf unserer Homepage: https://gew-gg-mtk.de/home/details/digitale-erfassung-von-fehlzeiten-flis

 

3. Elterntage / Vätertage

Im von den Gewerkschaften, unter anderen der GEW, ausgehandelten neuen Tarifvertrag des Landes Hessen gibt es für Angestellte die neu eingeführten Elterntage. Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner hat hier die Möglichkeit, in den ersten 8 Wochen nach der Niederkunft der Partnerin seine Arbeitszeit ohne Gehaltseinbußen um 20% zu reduzieren. Die Regelung gilt laut Schulamt analog auch für Beamte. Es ist dabei nicht festgelegt, wie die Reduktion der Arbeitszeit um 20% auf den Zeitraum von 8 Wochen verteilt wird. Man kann die Reduzierung auch als Block nehmen, d.h. bspw. eine Woche am Stück und sonst voll arbeiten. Es gilt, dass die Wünsche der Beschäftigten berücksichtigt werden sollen, sofern keine dringenden dienstlichen Belange entgegenstehen.

 

4. Lehrkräftemangel

Kaum ein Tag vergeht ohne einen Artikel in den Zeitungen zum Thema Lehrkräftemangel. Gerade erst hat die Ständige Wissenschaftliche Kommission, ein Beratergremium der Kultusministerkonferenz, einige unserer Meinung nach realitätsfremde und kontraproduktive Vorschläge gemacht. Wir werden als GEW klar Stellung beziehen gegen eine Ausweitung der Arbeitszeit, eine Unterbindung von Teilzeit oder größere Klassen. Hier gilt es, gemeinsam politisch vorzugehen. Dies braucht eine starke Gewerkschaft! Im Gegensatz zu den Berater:innen der KMK sind wir der Meinung, dass es „Zeit für mehr Zeit“ ist. Das heißt, wir fordern eine Reduktion der Pflichtstunden, kleinere Klassen und eine allgemeine Entlastung der Lehrkräfte, um den Beruf wieder attraktiv zu machen und nicht die Kolleginnen und Kollegen vor die Wahl zwischen Teilzeit und Burnout zu stellen (siehe https://www.gew-hessen.de/zeit-fuer-mehr-zeit ).

Der Kreisverband Groß-Gerau hat dazu mit dem Kreiselternbeirat und der Kreisschülervertretung zusammen gearbeitet und ein vielbeachtetes Pressegespräch durchgeführt.

Die GEW hat einen 15-Punkte-Plan gegen den Lehrermangel beschlossen. Diesen könnt ihr hier nachlesen: https://www.gew.de/15-punkte-gegen-lehrkraeftemangel

 

5. Anträge auf Teilzeit

Für Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen und nach dem Pflegegesetz besteht – auch in Zeiten des Lehrkräftemangels – ein faktischer Rechtsanspruch. Anträge für die voraussetzungslose Teilzeit werden bei Personalmangel teilweise bereits im Vorfeld von Schulleitungen abgewiegelt. Wir empfehlen jedoch, die Anträge trotzdem zu stellen und sich nicht von vorneherein entmutigen zu lassen. Im Falle einer Ablehnung von Teilzeitanträgen haben die Personalräte ein Mitbestimmungsrecht nach § 62 HPVG.

 

6. Neue Entgeltordnung

Anträge auf Überleitung zur neuen Entgeltordnung können von Tarifbeschäftigten noch bis zum 31. Juli 2023 beim Staatlichen Schulamt gestellt werden. Die GEW berät ihre Mitglieder individuell bei der Antragstellung.

Kolleginnen und Kollegen des GEW-Beratungsteams kommen auch gern in Ihre Schule, um die tarifbeschäftigten Lehrkräfte und Sozialpädagog:innen über den neuen Tarifvertrag zu informieren, zum Beispiel im Rahmen einer Teilpersonalversammlung für die Angestellten. Die „aktuelle Entwicklung von Tarif-, Besoldungs- und Sozialangelegenheiten“ ist nach § 47 HPVG ein Thema für eine Personalversammlung. 

Wer sich für eine solche Informationsveranstaltung interessiert oder individuelle Beratung wünscht, kann sich unter der Adresse info@gew-gg-mtk.de melden.

 

7. Lebensarbeitszeitkonto für Lehrkräfte

Immer wenn die Kolleginnen und Kollegen die regelmäßigen Auszüge über die auf dem individuellen Lebensarbeitszeitkonto (LAK) angesammelten Pflichtstunden erhalten, schlagen auch bei den Personalräten die entsprechenden Fragen auf. Das LAK wurde im Jahr 2010 zum 1. Januar 2007 eingeführt und ist für Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Schuldienst inzwischen in die Pflichtstundenverordnung eingeflossen. Ihnen wird bis zur Vollendung des 60.Lebensjahrs je Unterrichtswoche eine halbe Pflichtstunde gut geschrieben (26 Pflichstunden pro Schuljahr). In § 2 PflVO und in den LAK-Richtlinien vom 1.6.2018 (Amtsblatt 06/18, S. 392ff.) findet man alle wesentlichen Informationen.

Ein ausführliches Info der Landesrechtsstelle der GEW findet man im Mitgliederbereich der Homepage www.gew-hessen.de > Recht > Mitgliederbereich > Arbeitszeit.

 

An dieser Stelle möchten wir drei Teilaspekte in Erinnerung rufen:

 

  1. Vorzeitige Inanspruchnahme:

Die Inanspruchnahme des Zeitkontos erfolgt in der Regel im letzten Schuljahr vor Beginn des Ruhestands in Form einer wöchentlichen Pflichtstundenreduzierung. Auf Antrag kann der Abbau auch auf das letzte Schulhalbjahr begrenzt werden. Bei einer vorzeitigen Pensionierung (Antragsaltersgrenze nach § 35 HBG) muss der Ausgleich des LAK mindestens neun Monate vor dem gewünschten Beginn des Ruhestands beantragt werden. Die Ermäßigung erfolgt dann automatisch im letzten Schulhalbjahr.

Allerdings kann das LAK auch vorzeitig in Anspruch genommen werden, wenn die Mindestansparzeit von drei Schuljahren erfüllt ist. Die Ermäßigung muss sich über ein ganzes Schuljahr bzw. Schulhalbjahr erstrecken. Der Antrag kann formlos sechs Monate vor dem Beginn der Ermäßigung  auf dem Dienstweg gestellt werden. Dabei sollen die persönlichen oder familiären Gründe angegeben werden.

 

2. Befristete Arbeitsverhältnisse

Das LAK gilt in vollem Umfang auch für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis mit einem TVH-Vertrag. Bei befristeten Verträgen ist aber der reguläre Ausgleich vor Beginn des Ruhestands nicht möglich. Deshalb ist die Zeitgutschrift von 26 Wochenstunden (52 Wochen à 0,5 Stunden) unmittelbar auszugleichen:

  • Bei befristeten Verträgen, die weniger als ein Schuljahr umfassen, erfolgt der Ausgleich nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses in Geld.
  • Bei befristeten Verträgen, die ein ganzes Schuljahr oder mehr umfassen, muss der Ausgleich durch die Schule erfolgen. Die GEW empfiehlt, dass dieser Ausgleich von Anfang an mit einer Reduzierung um 0,5 Stunden pro Woche (bei einer vollen Stelle) im Stundenplan berücksichtigt wird (bzw. die im Vertrag festgelegte Stundenzahl um 0,5 höher ist als tatsächlich unterrichtet wird). Andernfalls müsste der Ausgleich am Ende des Schuljahres mit einer Freistellung vom Unterricht bei einer vollen Stelle für etwa eine ganze Unterrichtswoche erfolgen.

 

3. Versetzung in ein anderes Bundesland

Bei einer absehbaren Versetzung in ein anderes Bundesland ist das LAK spätestens im letzten Schulhalbjahr auszugleichen. Ein finanzieller Ausgleich ist nicht vorgesehen. Entsprechende Klageverfahren sind noch nicht abgeschlossen.

 

8. Versetzungen

Neben den Versetzungsanträgen innerhalb unseres Schulamtsbereichs, für die es keine allgemeinen Fristen gibt, konnten 2023 wie jedes Jahr bis zum 31.01. auch Versetzungsanträge zum 01.08. in andere Schulamtsbezirke in Hessen und/oder in andere Bundesländer gestellt werden. Um die Chancen der versetzungswilligen Kolleginnen und Kollegen zu erhöhen, wird der Gesamtpersonalrat – sobald ihm die entsprechenden Listen vorliegen – im März wieder Tauschvorschläge erarbeiten und diese dem Schulamt vorlegen. Entscheidend sind die Freigabe durch das abgebende Schulamt (die i.d.R. davon abhängt, ob die abgebende Schule Ersatz bekommt) und die (vor allem bedarfsabhängige) Aufnahmebereitschaft im Zielgebiet. Grundsätzlich haben Einversetzungen Vorrang vor Neueinstellungen. Auch wenn die meisten Versetzungsentscheidungen im Lauf des Monats Mai gefallen sein werden, ist bis zum Ende der Sommerferien immer noch mit der Genehmigung einzelner Anträge zu rechnen.

 

9. Intensiv-, Alphabetisierungs- und InteA-Klassen

Die große Zahl geflüchteter Kinder und Jugendlicher (nicht nur aus der Ukraine) hat inzwischen vielerorts dazu geführt, dass die vorhandenen räumlichen und personellen Möglichkeiten nicht mehr ausreichen, obwohl die Obergrenze der Schülerzahl in Intensivklassen von 16 auf 19 erhöht wurde. Die betroffenen Lehrkräfte stoßen aufgrund der Größe und enormen Heterogenität vieler dieser Klassen an die Grenze der Belastbarkeit, wenn diese nicht sogar bereits überschritten ist. Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Kulturkreisen, mit teilweise traumatisierenden Kriegs- und Fluchterfahrungen treffen hier zusammen und können auch aufgrund unterschiedlichster Voraussetzungen (Alter, bisherige Schulbesuchsjahre, Wissens- und Alphabetisierungsstand etc.) nicht den individuellen Notwendigkeiten entsprechend gefördert werden. Wenn Erfolgserlebnisse und Schulabschlüsse nicht erreicht werden können, ist dies für die Betroffenen tragisch und hat dramatische Folgen für die Gesellschaft. Vor allem primäre und funktionale Analphabeten sowie Zweitschriftlerner benötigen unbedingt gezielte Unterstützung, wie sie im erforderlichen Maße nur in kleineren Alphabetisierungsklassen erfolgen kann. Diese müssten daher sowohl im Kreis Groß-Gerau als auch im Main-Taunus-Kreis an mehreren (mindestens jeweils drei) Orten eingerichtet werden. Außerdem wäre eine Entlastung der Intensivklassenlehrkräfte durch Wiedereinführung der ausgesetzten Aufnahmegespräche im Aufnahme- und Beratungszentrum des Staatlichen Schulamts und entsprechende Vorinformation der Schulen dringend geboten.

Der Gesamtpersonalrat setzt sich für eine Verbesserung der Bedingungen in den Intensiv-, InteA- und Alphabetisierungsklassen ein. Dabei greifen wir gerne konkrete Informationen auf, die wir von betroffenen Lehrkräften oder Schulpersonalräten erhalten.

 

10. Neue Gleichstellungsbeauftragte des Schulamtes

Seit Februar 2023 ist Frau Doreen Kaufhold die neue Gleichstellungsbeauftragte für Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt in Rüsselsheim. Der Gesamtpersonalrat hat sie bereits in seiner Sitzung am 01.02.2023 begrüßt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Frau Kaufhold.

Telefondurchwahl: 0642 5500-336                                                 

E-Mail: Doreen.Kaufhold@kultus.hessen.de

 

11. Stand der Umsetzung des Schulentwicklungsplans Rüsselsheim

 

Der aktuell geltende Schulentwicklungsplan formuliert ein ambitioniertes Programm zur Sanierung und zum Ausbau der Rüsselsheimer Schulen. Dies steht im Kontrast zur zunehmenden Kritik aus Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft an Ausstattung und Arbeitsbedingungen in den Rüsselsheimer Schulen. Es ist also an der Zeit, eine Zwischenbilanz zum laufenden Schulentwicklungsplan zu ziehen.  Dazu stellen wir dem Magistrat und den Stadtverordneten als Kreisverband der GEW Groß-Gerau eine Reihe von Fragen. Wir wissen, dass unser Fragenkatalog sehr umfänglich ist, denken aber, dass die Schulgemeinden ein Interesse an der Beantwortung dieser Fragen haben.

Bisher haben wir eine erste Stellungnahme von Bürgermeister Grieser, eine Antwort der Linken/ Liste Solidarität und der Fraktion der CDU erhalten. Allerdings bleiben bisher noch viele Fragen unbeantwortet. Aus diesem Grund setzten wir setzten wir uns auch mit den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, auch mit Schulleitungen in Verbindung, um ein möglichst umfassendes Bild des Standes der Umsetzung des SEP zu gewinnen. Entsprechende Informationen, die wir vertraulich behandeln, nehmen wir gerne unter info@gew-gg-mtk.de entgegen.

 

  1. Ist die im SEP angenommene Entwicklung der Schüler*innenzahl noch aktuell?  Hat sich der Zuzug von Familien mit Kindern nach Rüsselsheim verstärkt? Wie hat sich die Zahl der Schüler*innen entwickelt, die in Intensivklassen unterrichtet werden?
  2. Muss die für Grundschulklassen im SEP angegebene  Schüler*innenzahl nach oben korrigiert werden? (unter anderem wegen des steigenden Bedarfs an Intensivklassen?)
  3. Bewirkt die aktuelle Raumnot in den Schulen eine Gefährdung der Inklusion, da diese auf Differenzierungsräume usw. angewiesen ist?
  4. Aufgrund der Überlastung der Helen-Keller-Schule  räumt der Kreis-Groß-Gerau dem Bau einer zweiten Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung oberste Priorität ein. Wie ist der Stand der Gespräche mit dem Kreis?
  5. Welche im SEP genannten Baumaßnahmen befinden sich in der Umsetzung, welche in der Planung?
  6. Wann wird mit der Sanierung und dem Teilneubau an der Georg-Büchner-Schule begonnen, wann kann die Gerhart – Hauptmann – Schule mit dem Beginn der Bauarbeiten rechnen?
  7. Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Wie will die Stadt Rüsselsheim den dazu notwendigen Raumbedarf gewährleisten?
  8. Auch die Schulen der Sekundarstufe I, Gesamtschulen und Gymnasien platzen aus allen Nähten. Wir wollen keine Mammutschulen. Wie steht es um die Planungen einer neuen Grundschule und einer neuen IGS im Neubaugebiet Eselswiese?
  9. In welcher Reihenfolge werden die beschlossenen und angedachten Maßnahmen abgearbeitet?
  10. Gewährleistet die sächliche und personelle Ausstattung von Stadtschulamt und Stadtbauamt die zügige Umsetzung der Maßnahmen?
  11. Beeinträchtigen Baustoffmangel und Preissteigerungen die Umsetzung des SEP?
  12. Gibt es eine realistische Prognose der Gesamtkosten der Umsetzung des SEP? Kann die Stadt Rüsselsheim die nötigen Finanzmittel aufbringen und in welchem Umfang wären zusätzliche Mittel von Land und Bund notwendig?


Martin Einsiedel, Harald Freiling, Katja Pohl und Andreas Stähler


Mit kollegialen Grüßen

für den KV der GEW Groß-Gerau und den Versand


Robert Hottinger 

 

Infobrief als Download und zum Ausdrucken (pdf)