19.09.2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hoffen, dass ihr euch nach den Ferien gut erholt wieder an euren Schulen eingelebt habt. Wir bedanken uns für die Rückmeldungen der neuen örtlichen Personalräte zur Aktualisierung unseres Personalräteverteilers als hilfreiches Instrument der Information und Kommunikation. Gerne nehmen wir weitere Rückmeldungen mit Kontaktdaten der Mitglieder der Personalräte entgegen, z.B. da das Gremium an manchen Schulen erst kürzlich gewählt wurde (s. Rückmeldeformular im Anhang).
Ferner möchten wir euch Informationen zukommen lassen, die wir zu Beginn des Schuljahres für wichtig halten:
1. Gewalt an Schulen – Runder Tisch der GEW am 09.10.24 in Rüsselsheim
2. Abordnungen an Grundschulen - Erfahrungsberichte
3. Entlastung der örtlichen Personalräte
4. Stellensituation am Schuljahresanfang
5. Startchancenprogramm
6. Zweite Stufe der besseren Besoldung der Grundschullehrkräfte
Fortbildungen zum HPVG und 19.11. (Rüsselsheim) und 30.10.24 (Steinbach) s.u.
Treffen der Personalräte im Kreis Groß-Gerau (Termin wird noch nachgereicht)
1. Gewalt an Schulen – Runder Tisch der GEW
Gewalt und Vandalismus an Schulen sowie psychische Probleme der Schülerinnen und Schüler nehmen stark zu, weshalb der Kreisvorstand alle Entscheidungsträger und Beteiligten am 9. Oktober zu einem Runden Tisch einlädt.
Wir schlagen Alarm, denn wir erleben hautnah, was uns die Kolleginnen und Kollegen und die Personalräte über den Schulalltag vermitteln. Sie berichten
Die GEW-Kreisvorstände nehmen diese Berichte ernst und fordern eine gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten und einen konsequenten Maßnahmenplan. Die GEW fordert ein entschlossenes gemeinsames Handeln der politischen Institutionen, der Schulen, der Schulaufsicht, der Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen, der Polizei und der Justiz und der Lehrer-, Eltern- und Schülervertretungen. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten muss intensiviert und verbessert werden. Wir haben zahlreiche Zusagen von Vertreterinnen und Vertretern dieser Gruppen erhalten.
Der GEW-Kreisvorstand Groß-Gerau lädt über diesen Verteiler Personalräte, Lehrkräfte und Sozialoädagoginnen und Sozialpädagogen ein,
zu einem Runden Tisch ein:
Mittwoch, 9. Oktober von 17.00 bis 19.00 Uhr, Alexander-von-Humboldt-Schule in Rüsselsheim (Hessenring 75, 65428 Rüsselsheim am Main)[A1]
Weitere Informationen findet man auf unserer Homepage: https://gew-gg-mtk.de/home .
Wir freuen uns über euer Kommen und über eine kurze Mittelung an info@gew-gg-mtk.de (keine Bedingung für die Teilnahme).
2. Abordnungen an Grundschulen – Erfahrungsberichte
Da gerade viele Grundschulen an Personalknappheit leiden, ist es zunächst einmal erfreulich, dass Kolleginnen und Kollegen von weiterführenden Schulen oder aus weniger betroffenen Grundschulen freiwillig für eine Abordnung bzw. mit Vorrangmerkmal gewonnen werden konnten. Das Staatliche Schulamt hofft dabei etwa auf die Solidarität der Schulen im Main-Taunus-Kreis, die meist personell besser ausgestattet sind, als die Schulen in Rüsseheim.
Wir hoffen, dass es im Hinblick auf solche Abordnungen bei der Freiwilligkeit bleibt und sind an Berichten interessiert, wenn es dabei zu Schwierigkeiten kommt (info@gew-gg-mtk.de).
3. Entlastung der öPR
Seit Jahren fordern Personalräte an Schulen mehr Zeit, um sich für ihre Kolleg:innen einsetzen zu können. Die GEW Hessen und die GEW-Fraktion im Hauptpersonalrat Schule trugen diese Forderung kontinuierlich an das Hessischen Kultusministerium heran. Die Bemühungen blieben ohne Erfolg. Das Kultusministerium hat im Mai pünktlich einen Tag nach den Personalratswahlen eine neue Verordnung vorgelegt, die keinerlei Verbesserungen für die Freistellung von örtlichen Personalräten enthält. Alle Gesamtpersonalräte Hessens und zahlreiche örtlichen Personalräte hatten Petitionen eingereicht, doch der neue Kultusminister Armin Schwarz ( CDU) änderte den Entwurf seines Vorgängers in keinem Wort. Für die örtlichen Personalräte gilt wie bisher:
„Die Ermäßigung der Pflichtstundenzahl für Vorsitzende und Mitglieder der Schulpersonalräte und der Personalräte an Studienseminaren beträgt eine Wochenstunde. Ein Personalrat mit fünf und mehr Mitgliedern erhält ein wöchentliches Stundendeputat von einer Wochenstunde. Bei Erkrankung, Beurlaubung eines Personalratsmitglieds oder bei vorübergehender Vakanz eines Sitzes über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen geht die Ermäßigung auf das Mitglied über, das die Aufgaben übernimmt.“
Den ganzen Text gibt es hier:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-PersRPflStdEVHE2024rahmen
In vielen örtlichen Personalräten gibt es noch immer große Schwierigkeiten, sich überhaupt wöchentlich zu treffen. Wir erwarten von den Schulleitungen, dass sie die Belange der Personalräte bei der Erstellung der Stundenpläne beachten. Für den Hauptpersonalrat und die Gesamtpersonalräte hingegen gab es eine Neufassung in der die Entlastung allein zu Ungunsten der GEW-Fraktionen umverteilt wurde. Dies ist besonders ärgerlich, wenn man bedenkt, dass in allen Personalräten dieser Ebenen die GEW nahezu die gesamte Arbeit leistet.
Es bleibt dabei: Eine gute Personalratsarbeit braucht angemessene Entlastung! Wir kämpfen weiter auf allen Ebenen für eine Verdoppelung der Entlastungsstunden!
Schulungstermine für neue PersonalräteAls Einführung in die Arbeit mit dem neuen Hessischen Personalvertretungsgesetz sowie auch als Auffrischung für bereits erfahrene Personalräte bietet die GEW Groß-Gerau folgende Schulung an:
Dienstag, 19. November, 9:00 bis 17:00 Uhr Stadthalle Rüsselsheim, Rheinstraße 7
Eine themengleiche Schulung findet in Steinbach im Main-Taunus-Kreis statt:
Mittwoch, 30. Oktober, 10:00 bis 16:00 Uhr, im Bildungszentrum der IG BAU, Waldstraße 31, 61449 Steinbach
Treffen der Personalräte im Kreis Groß-Gerau (Termin wird noch nachgereicht, Ende November/ Anfang Dezember)
Anmeldungen für HPVG-Fortbildung (mit Terminwunsch): info@gew-gg-mtk.de
Zu Beginn des Schuljahres äußerten einige örtliche Personalräte im Schulamtsbezirk, dass sich die Personalsituation an den Schulen im Vergleich zu den letzten Jahren etwas entspannt habe. Wir hoffen natürlich, dass sich dieser Eindruck erhärtet, wenngleich ermittelt werden muss, ob die realisierten Einstellungen auch zu einer Entspannung und qualitativen Verbesserung der Arbeitsbedingungen an allen Schulen führt.
Laut Auskunft des Staatlichen Schulamts sei es nach wie vor herausfordernd, qualifiziertes Lehrpersonal zu finden, da die Ranglisten leer sind. Dennoch sei die Grundunterrichtsversorgung weitestgehend gewährleistet, u.a. weil von allen Personalversorgungsmaßnahmen Gebrauch gemacht wurde. Angeblich habe man keine Rückmeldung von Schulen, bei denen es größere Probleme gebe. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler gehe allerdings nicht im erhofften Maße zurück. An einigen wenigen Schulen gebe es noch offene Stunden. Alle Lehrkräfte, die man über Sondermaßnahmen gewonnen habe, habe man einstellen können (zwölf Lehrkräfte mit Vorrangmerkmal, zehn über QuiS-G, zehn über Ausgleichsmaßnahmen für internationale Lehrkräfte für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen).
Den Gesamtpersonalrat interessiert, wie sich der Anteil der TVH-Lehrkräfte ohne zweites Staatsexamen bzw. mit wenig Erfahrung zum neuen Schuljahr verändert, da die Kolleginnen und Kollegen mit zweitem Staatsexamen („Stammpersonal an Schulen“) in den letzten Jahren stärker belastet wurden. Laut Staatlichem Schulamt seien kaum noch Lehrkräfte mit zweitem Staatsexamen im TVH, die Mehrzahl der Beschäftigten habe nur ein erstes Staatsexamen oder anderweitige Abschlüsse. Die Anzahl der TVH-Verträge steige auch deshalb kontinuierlich an, weil viele davon nur ein geringes Stundenvolumen hätten. Die Zahlen seien noch nicht vollständig erhoben, aber es gebe genügend Planstellen.
Rückmeldungen der örtlichen Personalräte im Hinblick auf die quantitative und qualitative Entwicklung der Personalsituation an den Schulen sind für unsere Arbeit sehr hilfreich (gerne an uns unter: info@gew-gg-mtk.de)
Das Startchancen-Programm soll eine Millionen Schülerinnen und Schüler erreichen. Ziel des Programms ist die Erhöhung der Chancengerechtigkeit, eine Entkopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft sowie die Herstellung von Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit.
Im Schulamtsbezirk Groß-Gerau / Main-Taunus nehmen folgende Schulen teil: Albert-Schweitzer-Schule Mörfelden-Waldorf, Neue Grundschule Raunheim, Georg-Büchner-Schule Rüsselsheim, Georg-Kerschensteiner-Schule Schwalbach a.T., Alexander von Humboldt-Schule Rüsselsheim und Regenbogenschule Hattersheim. Im nächsten Schuljahr sollen dann noch weitere Schulen in das Programm aufgenommen werden. Für die Auswahl spielt der Sozialindex eine entscheidende Rolle.
Wie so oft im Bildungsbereich dauerte es bis zum Anfang des Schuljahres bis den teilnehmenden Schulen mitgeteilt werden konnte, wieviel Mittel nun für das laufende Schuljahr bereit stehen und wie sie aufgeteilt werden. Noch immer ist aber unklar, welche Mittel wann, von wem und für was ausgegeben werden können. Das ist bei einem Budget von Tausenden von Euros ein Problem. Das Budget teilt sich, soviel ist mittlerweile klar, auf drei Säulen auf:
Einstellung und Finanzierung von zusätzlichem Personal, u.a. durch „Schulhelfer“,die den Lehrkräften helfen und assistieren. Leider sind diese Stellen befristet, sodass es schwierig werden dürfte, Menschen hierfür zu finden.
Am 1.8. 2024 zündete die zweite Stufe der Anpassung der Bezahlung der Grundschullehrkräfte an die der anderen Lehrämter. Die Annäherungszulage stieg auf jetzt 25 Prozent der Differenz zur nächsten höheren Besoldungs- oder Entgeltgruppe. Ab 2028 erreichen Grundschullehrkräfte mit Lehramt die Besoldungsgruppe A13 bzw. die Entgeltgruppe E13. Auch Lehrkräfte mit einem TVH-Vertrag, die kein Lehramt haben, erhalten eine ansteigende Annäherungszulage, sofern sie nach dem 1.8.2022 eingestellt oder in den TV EGO-L-H übergeleitet wurden.
Frist für Überleitung in den TV EGO-L-H ist abgelaufen
Am 31.5. 2024 ist die Frist für die Überleitung in die seit dem 1.8.2022 geltende tarifvertragliche Entgeltordnung TV EGO-L-H abgelaufen. Sie gilt jetzt für alle TVH-Beschäftigten an Schulen, die seit dem 1.8.2022 eingestellt wurden oder einen Antrag auf Überleitung gestellt haben. Für Lehrkräfte ohne Lehramt und sozialpädagogische Fachkräfte ist eine Höhergruppierung auch nach dem 31. Mai 2024 möglich, wenn ein neues Tätigkeitsmerkmal erworben wird, das mit einer höheren Eingruppierung verbunden ist, z.B. eine zusätzliche Qualifikation, Fortbildungen, ein Schulprojekt oder Gutachtens der Schulleitung. GEW-Mitglieder können das Beratungsteam der GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus oder die Kreisrechtsberatung anschreiben: info@gew-gg-mtk.de, freiling.hlz@t-online.de
Mit kollegialem Gruß
Martin Einsiedel, Harald Freiling, Robert Hottinger und Katja Pohl
(Kreisverbände der GEW Groß-Gerau und Main-Taunus)
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