A13 für Grundschullehrkräfte: Bald auch in Hessen! GEW wirkt: Das ist euer Erfolg!

Erklärung der GEW im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis

Am 12. Januar traten Ministerpräsident Boris Rhein und Kultusminister Alexander Lorz vor die Presse, um mitzuteilen, wie sie „in Zeiten eines hohen Fachkräftebedarfs für eine zusätzliche Aufwertung des Berufs der Lehrerin und des Lehrers“ sorgen wollen.

 

Die Besoldung der Grundschullehrkräfte soll ab dem 1.8.2023 in sechs Schritten bis 2028 auf das Niveau aller anderen Lehrämter angehoben werden. Um die Differenz zu A 13 bis 2028 auf Null zu bringen, erhalten Grundschullehrkräfte ab dem 1.8.2023 eine Zulage in Höhe von 10% des Differenzbetrags zu A 13. Ab dem 1.8.2024 steigt die Zulage auf  25%, ab dem 1.8. 2025 auf 40%, ab dem 1.8.2026 auf 60%  und ab dem 1.8. 2027 auf 80%, so dass 2028 die Besoldung nach A13 erreicht ist.

 

Die GEW Hessen begrüßte die Ankündigung der Landesregierung als lange überfälligen Schritt, denn inzwischen zahlt die Mehrzahl der Bundesländer ihre Grundschullehrkräfte besser als Hessen.

 

Um es vorwegzunehmen:

  • Die schrittweise Erhöhung der Einkommen der Grundschullehrkräfte und ihre Gleichstellung mit allen anderen Lehrämtern ist ein Erfolg der beharrlichen und offensiven Aktionen der GEW Hessen für eine gerechte Bezahlung.
  • Sie ist eurer Erfolg, der Erfolg aller Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen, die sich seit Jahren für die Forderung „A 13 auch für Grundschullehrkräfte“ einsetzen, in Briefen, Petitionen und vor allem auf der Straße.
  • Solidarität haben auch die vielen Kolleginnen und Kollegen bewiesen, die dabei waren, obwohl absehbar war, dass sie selbst nicht mehr von dieser Anpassung profitieren werden.
  • Und es ist auch ein Erfolg der Kolleginnen und Kollegen in den anderen Schulformen, die aktive Solidarität gezeigt haben.

 

Den Stufenplan kritisierte die GEW als „zögerlich und halbherzig“.  Zukünftige Grundschullehrkräfte würden sich ansehen, was sie heute in Hessen verdienen, nicht im 2028. Die GEW werde hier in den nächsten Wochen nachlegen und „auf mehr Tempo pochen“. Die Stufenpläne anderer Bundesländer seien „deutlich ambitionierter“.

 

Gerechtigkeit in Schritten…

Was heißt die stufenweise Annäherung an die Besoldung nach A13 in Zahlen? Der Abstand zwischen A12 und A13 beträgt je nach Besoldungsstufe zwischen 545 Euro im Monat (Besoldungsstufe 8) und 604 Euro (Besoldungsstufe 2). Kolleginnen in der Besoldungsstufe 2 erhalten also am 1.8.2023 eine Zulage von 10% der Differenz, das heißt von 60 Euro. Diese Zulage steigt dann bis auf 100% der jeweiligen Differenz zu A13 an, in diesem Fall bis auf 604 Euro pro Monat. Weitere Rechenbeispiele sind hier kaum darzustellen, da alle Kolleginnen und Kollegen in der Zeit bis 2028 jeweils in höhere Besoldungsstufen aufsteigen. Dazu kommen die Verbesserungen aller Beamteneinkommen aus dem „Besoldungsreparaturgesetz“, das derzeit im Landtag verhandelt wird, um 3% zum 1.4.2023 und die bereits vereinbarte Besoldungserhöhung von 1,89% am 1.8.2023. 

 

Übertragung auf angestellte Lehrkräfte mit Lehramt

Der Tarifvertrag aus dem Jahr 2021 zur Eingruppierung von Lehrkräften enthält die Klausel, dass Änderungen für verbeamtete Lehrkräfte mit Lehramt auf Angestellte mit einem ersten und zweiten Staatsexamen oder der Gleichstellung mit einem Lehramt übertragen werden. Auch hier wird die Vergütung schrittweise angehoben, bis 2028 die Entgeltgruppe E13 erreicht ist.