GEW-Newsletter vom 29.1.22
Newsletter der GEW-Kreisverbände Groß-Gerau und Main-Taunus
von Martin Einsiedel, Harald Freiling, Robert Hottinger, Katja Pohl und Andreas Stähler
Informationen für Personalräte, GEW-Vertrauensleute und Schulleitungen an den Schulen im Kreis Groß-Gerau und im Main-Taunus-Kreis
Stand: 29.01.2022
1. Corona und Schule
Die Omikron- Welle spült durch die Schule. In äußerst bedenklicher Weise explodieren an allen Schulen die Fallzahlen und unser Arbeitgeber reagiert nach dem altbekannten Motto: „Augen zu und durch!" In seiner Pressemitteilung zum Unterrichtsbeginn nach den Weihnachtsferien verkündete Kultusminister Lorz, die Schulen seien „organisatorisch, pädagogisch und auch technisch auf alle alternativen Unterrichtsformen vorbereitet“. Die „Notfallpläne“ könnten aber zunächst in der Schublade bleiben. Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Beschaffung eines landesweiten Videokonferenzsystems für Schulen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts erneut ausgeschrieben werden muss. Die GEW stellt fest: Landesweit einheitliche Kriterien und Vorgaben für den Umgang mit den hohen Fallzahlen sind dringend erforderlich. Alle Maßnahmen und damit die Verantwortung einfach nach unten auf die einzelnen Schulen und Schulleitungen durchzureichen, zeugt nicht von verantwortungsvollem Führungsstil. Vor allem in kleineren Systemen ist jetzt kurz nach den Ferien die Personalabdeckung durch die zahlreichen Infektionen und Quarantänisierungen von Lehrkräften nicht mehr ausreichend und die Arbeitsbelastung steigt linear zu den Fallzahlen.
Das Staatliche Schulamt hat bestätigt, dass es keine Verpflichtung für die Erarbeitung von schulbezogenen Notfallplänen gibt. Sollten Schulleitungen an solchen Plänen basteln, so ist auf jeden Fall eine Beteiligung der Schulpersonalräte nach §60 und §74 HPVG sicherzustellen. Die Schulpersonalräte sollten die Schulleitungen vorsorglich auf diese Beteiligungsrechte hinweisen.
Die Kultusministerkonferenz hat sich Ende Dezember mit den Auswirkungen der Pandemie-Situation auf das Abitur und andere Abschlussprüfungen befasst. Die Prüfungen sollen wie 2020 und 2021 durchgeführt werden. Allerdings können die Bundesländer über folgende Anpassungsmaßnahmen entscheiden, „ohne das von der Kultusministerkonferenz definierte Anspruchsniveau abzusenken“: Verschiebung von Prüfungsterminen zur Gewinnung von mehr Lernzeit, Reduzierung der Anzahl von Klassenarbeiten/Klausuren zur Gewinnung von mehr Lernzeit, Präzisierung der länderinternen Prüfungshinweise, z. B. Schwerpunktsetzung oder Ermöglichung von Wahlthemen, Bereitstellung einer höheren Anzahl von Prüfungsaufgaben zur Auswahl und/oder entsprechende Erhöhung der Arbeits-/Auswahlzeit, Auswahl von zentral gestellten Prüfungsaufgaben durch die Schulen.
Das Staatliche Schulamt hat am 27.01. die Schulleitungen informiert, dass bei der stark zunehmenden Zahl der infizierten Schüler*innen und Lehrkräfte PCR-Tests für die in der Schule positiv getesteten Personen häufig nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, obwohl noch keine Regelung zu einer PCR-Testpriorisierung verabschiedet worden sei. Zunächst greife die aktuelle Verordnung, so dass sich Personen, die positiv getestet wurden bzw. sich positiv getestet haben, in Isolation begeben müssen. Eine Ausnahme gelte nach jetziger Rechtslage nur dann, wenn ein PCR-Test ein negatives Ergebnis bestätigt. Die Isolationspflicht halte 10 Tage an, sofern sich die Person nicht vorher (Schülerinnen und Schüler frühestens 7 Tage nach der positiven Testung) durch einen PCR-Test oder einen professionellen Antigentest (in Arztpraxis oder Testzentrum) habe freitesten können (§ 6, Abs. 8 der Corona-Schutzverordnung). Da die positiven Selbsttestergebnisse an den Schulen nun häufig keine Bestätigung durch PCR-Tests erfahren, verbleiben die betroffenen Personen zu Hause, bis die Absonderungspflicht vorbei oder eine Freitestung erfolgt sei.
In Abstimmung mit den Gesundheitsämtern und den Schulträgern sei spätestens ab der kommenden Woche Montag eine Durchmischung von Gruppen (Jahrgangskohorten in der SEK II) weitgehend zu vermeiden. Nach Möglichkeit solle ausschließlich im Klassenverband unterrichtet werden und in allen Schularten das schulische Angebot angepasst werden (z. B. Anpassung des Ganztagsangebots). Im Sportunterricht sollen Angebote im Freien aufgrund des permanenten Luftaustausches bevorzugt werden.
Die Kreisverbände der GEW Groß-Gerau und Main-Taunus befürchten nun, dass die Transparenz im Hinblick auf die tatsächliche pandemische Lage im Schulamtsbezirk immer weniger gegeben sein wird, da die Gesundheitsämter angesichts der immer höheren Fallzahlen zunehmend überfordert sind und die Bearbeitung der Fälle deshalb erheblich eingeschränkt ist. Andererseits dürften der Mangel an PCR-Tests, falschpositive schulische Antigen-Selbsttests und die fehlende Möglichkeit des Freitestens aus der Quarantäne den Personalmangel an den Schulen verstärken und die Fehlzeiten der Schüler*innen und damit auch die Lernrückstände erneut erhöhen, was neben der Verunsicherung wiederum zusätzliche Mehrarbeit für die Kolleg*innen und Kollegen bedeutet.
Für Verwunderung sorgte eine Nachricht des Gesundheitsamtes im Main-Taunus-Kreis, die in dieser Woche in den Schulen des Kreises bekanntgegeben wurde: Da sich die Fälle von frisch aus der Isolierung entlassenen Schülerinnen und Schülern mehren, die am Tag nach ihrer Rückkehr bei der Selbsttestung einen positiven Test erhalten, sei es nicht sinnvoll, „gerade erst aus der Isolation entlassene Schülerinnen und Schüler direkt nach ihrer Rückkehr einer täglichen Selbsttestung in der Schule zu unterziehen. Da eine sofortige Re-Infektion sehr unwahrscheinlich ist, sollten frisch genesene Schülerinnen und Schüler in den ersten 2 Wochen nach ihrer Rückkehr in den Unterricht an der regelmäßigen Selbsttestung nicht teilnehmen.“ Eine Teilnahme an der Selbsttestung führe in diesen Fällen „eher zu Verunsicherungen". Wir können den Sinn dieser Regelung nicht nachvollziehen. Der Gesamtpersonalrat wird dieser Frage nachgehen.
Die GEW Kreisvorstand im Main-Taunus-Kreis hat sich der Petition der Schulelternbeiräte für mobile Luftfiltergeräte in allen 1208 Unterrichtsräumen in den Schulen des Kreises angeschlossen. Bislang gibt es Luftfiltergeräte nur in 209 Räumen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um den Präsenzunterricht auch über die momentane Infektionswelle hinaus sicherer zu machen.
2. Digitale Stellenbesetzung
Stellenausschreibungen werden in Zukunft nur noch digital veröffentlicht und Bewerbungen auf Stellen sind nur noch digital und nicht mehr in schriftlicher Form möglich. Das Ganze nennt sich neudeutsch „E-Recruiting“. Um die Beteiligung der Personalräte sicherzustellen, richten die Schulämter nun nach und nach den jeweiligen Vorsitzenden der Personalräte einen Zugang ein. Über das NZÜK- Portal können die Vorsitzenden nun die Ausschreibungen und die Bewerbungen, für die der jeweilige Personalrat in der Mitbestimmung ist, einsehen. Leider wird landesweit der Zugang für alle übrigen Personalratsmitglieder abgelehnt und diese Ablehnung mit dem Datenschutz begründet. Der Zugang der Vorsitzenden erfolgt mit ihrem persönlichen NZÜK-Zugang, mit dem sie auch ihre persönlichen Daten wie bspw. die Reisekosten verwalten. Eine Weitergabe der Informationen bspw. bei längerfristigen Absenzen der Vorsitzenden ist dadurch nicht möglich. Wir gehen gegen diese Praxis auf allen Ebenen (Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalräte) vor und fordern einen Zugang zum E-Recruiting für alle Personalratsmitglieder.
3. Verbeamtung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
Nach der Novellierung der Hessischen Laufbahnverordnung im Jahr 2014 konnten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die in einer Vorklasse, im flexiblen Schulanfang oder an der Förderschule Unterricht erteilen, nicht mehr verbeamtet werden. Die Bemühungen des Hauptpersonalrats waren jetzt erfolgreich. Im Rahmen des Dritten Dienstrechtsänderungsgesetzes vom 15.11.2021 wurde § 44 der Laufbahnverordnung so geändert, dass nach 2,5 Jahren hauptberuflicher Tätigkeit und Bewährung eine Verbeamtung möglich ist. Dies gilt nur für unterrichtende Personen, also nicht für UBUS-Kräfte u.a. Betroffene Kolleginnen und Kollegen können dies auf dem Dienstweg formlos beantragen. Eine Information des Schulamts wird es nicht geben. GEW-Mitglieder können sich auch an die Rechtsberatung wenden.
4. Programm „Löwenstark“
Die GEW weist einmal mehr auf die Möglichkeit hin, dass Schulen im Rahmen des Programms Löwenstark mit den bereitgestellten Sondermitteln zusätzliche TV-H-Verträge abschließen oder bestehende TVH-Verträge aufstocken können, um damit kompensatorische Maßnahmen durchzuführen. Wie das HKM aktuell in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage mitteilte, können die Schulen „mit der Unterstützung dieser befristeten Lehrkräfte zusätzliche Förderangebote machen oder die Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Doppelbesetzungen im Unterricht individuell fördern.“ (DS 20/6696) Dabei ist uns sehr wohl bewusst, wie schwer es ist, dafür geeignete Personen zu finden. Dasselbe Problem besteht bei der Möglichkeit zum Abschluss von TVH-Verträgen, um Lehrkräfte sowie sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit ärztlicher Bescheinigung vom Präsenzunterricht befreit sind, zu ersetzen und so den Präsenzunterricht zu gewährleisten. Nach einer aktuellen Übersicht des HKM werden im Bereich GG/MTK für 40 betroffene Lehrkräfte (ohne Quarantäne) gerade einmal 4 TVH-Kräfte beschäftigt. Auch für schwangere Lehrerinnen, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden oder ein Beschäftigungsverbot erhalten haben, können zusätzliche befristete TV-H-Verträge abgeschlossen werden.
5. Büro des Gesamtpersonalrats
5. Das Büro des Gesamtpersonalrates ist umgezogen. Die neuen Räume befinden sich nun im Erdgeschoss des Schulamtes. Der Gesamtpersonalrat ist weiterhin erreichbar unter der Telefonnummer 06142 5500417 (zurzeit i.d.R. montags und mittwochs).
6. Neue Personalräteschulung
Der Kreisverband Groß- Gerau bietet am 23.3.22 wieder eine ganztägige Personalräte- Grundschulung in Rüsselsheim an. Das Tagesseminar bietet eine Einführung in die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit, in die Organisation der Personalratsarbeit und in die Beteiligungsrechte der Personalräte. Darüber hinaus können konkrete Fragen und Erfahrungen zu allen Themen der Interessenvertretung im schulischen Bereich eingebracht werden. Es eignet sich auch als Auffrischung für Personalräte, die bereits entsprechende Erfahrungen gesammelt haben und diese in das Seminar einbringen wollen. Anmeldungen bitte an: info@gew-gg-mtk.de
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